Digitalisierung - 21. Mai 2021

Bundestag beschließt Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises

Deutscher Bundestag, Meldung vom 20.05.2021

Der Bundestag hat am 20.05.2021 der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät in 2./3. Lesung zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28169) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. (…)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erläutert, ist der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt. Sein Verbreitungsgrad könne jedoch noch gesteigert und die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, durch die Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz die nutzerfreundliche Weiterentwicklung dadurch zu erreichen, dass die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. Bürgerinnen und Bürger seien es durch die Verwendung von Smartphones gewohnt, mit diesem einen Endgerät Anträge bei einer Bank zu stellen oder im Internet einzukaufen. Diesem Nutzerverhalten müssten die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen. Damit werde ein wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt, schreibt die Regierung.

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Quelle: Deutscher Bundestag