Hochwasser - 11. August 2021

Bund-Länder-Beschluss zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

Bundesregierung, Mitteilung vom 10.08.2021

Bund und Länder haben in einer Videokonferenz umfangreiche Hilfen beschlossen. Sie sollen den Betroffenen des Hochwassers zugutekommen. Kanzlerin Merkel bezeichnete das Geschehene „als Verwüstungen von bisher nicht gekannter Art und Weise“.

Die Bundesregierung sei unendlich dankbar für die umfassende Hilfsbereitschaft aus Ehrenamtlichen und aus dem privaten Bereich. „Wir wissen aber,“ so Bundeskanzlerin Angela Merkel, „dass das eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung ist.“ Der Bund werde die Länder umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen unterstützen und stehe bereit, sich in den nächsten Monaten und Jahren am Wiederaufbau finanziell zu beteiligen. Zum Umfang der Hilfen sagte die Kanzlerin: „Das ist deutlich mehr, als wir das bei den letzten Hochwassern hatten.“

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben Beschlüsse zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe gefasst.

Hier ein Überblick:

Beteiligung an Soforthilfen

Wie schon Ende Juli vereinbart, beteiligt sich der Bund hälftig an den bewilligten Soforthilfen der Länder – zunächst in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro. Das heißt konkret: Ein Euro Landesmittel wird durch einen Euro Bundesmittel ergänzt, eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die Soforthilfen sollen dazu beitragen, Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern zu überbrücken und unmittelbare Schäden in Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und Kommunen zu beseitigen.

Wiederaufbaufonds

In den kommenden Jahren werden weitere finanzielle Anstrengungen notwendig sein, um die Flutschäden zu beheben und die zerstörte Infrastruktur aufzubauen. Der Bund wird sich am erforderlichen Wiederaufbau finanziell beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherstellen. Dazu wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet. Bund und Länder finanzieren die Wiederaufbaumaßnahmen je zur Hälfte. Die Beteiligung der Länder soll über eine veränderte Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.

Die Bundesregierung wird die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zügig auf den Weg bringen, auch Bundestag und Bundesrat wollen zeitnah beraten.

Erstattung der Kosten

Der Bund verzichtet auf die Erstattung der Auslagen, die Technisches Hilfswerk, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entstanden sind und weiterhin entstehen.

Sirenenförderprogramm

Bund und Länder werden ferner die dezentrale Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall verbessern. Dazu gehört insbesondere ein Sirenenförderprogramm des Bundes. Dadurch werden den Ländern bis 2023 insgesamt 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt.

Cell Broadcasting

Zusätzlich soll das Cell Broadcasting System eingeführt werden. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine Textnachricht auf alle Mobiltelefone geschickt wird, die sich zu dem Zeitpunkt in der betreffenden Funkzelle aufhalten. Die Warnung wird dann nicht wie eine persönliche SMS, sondern einem Radiosignal vergleichbar übermittelt. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu sollen zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst werden.

Pflichtversicherung wird geprüft

Möglichst viele Immobilien-Eigentümer sollen gegen Elementarschäden versichert sein. Die Möglichkeiten des privaten Versicherungsschutzes gegen Naturgefahren werden in Deutschland aktuell noch nicht voll ausgeschöpft. Die Frage, ob eine Pflichtversicherung zum Schutz gegen Naturgefahren möglich und sinnvoll ist, wird geprüft.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Teilnehmer bekräftigten zudem einen Beschluss der vergangenen Woche, wonach betroffenen Betrieben mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Zeit für die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen verschafft werden soll.

Denn die Hochwasserkatastrophe hat auch zahlreiche Betriebe Unternehmen schwer getroffen. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden. Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten.

Quelle: Bundesregierung