Gesetzgebung - 11. Januar 2024

Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

BMJ, Pressemitteilung vom 11.01.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Wir entlasten unsere Unternehmen spürbar von Bürokratie. Denn sie brauchen Abhilfe vom Bürokratie-Burn-Out, das sie seit Jahren plagt. Genau daran setzt unser Meseberger Entbürokratisierungspaket an. Damit entlasten wir unsere Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr. Das BEG IV ist Teil dieses Pakets, mit dem wir vor allem gegen die Zettelwirtschaft vorgehen: Wir verkürzen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Die Hotelmeldepflicht und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfallen. Schriftformerfordernisse schaffen wir wenn möglich ab oder stufen wir etwa auf die Textform herab. Klar ist aber auch: Mit dem BEG IV gehen wir einen wichtigen, aber nicht den letzten Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Freiräumen. Wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, Bürgern und Unternehmen das Leben in Deutschland leichter und unbürokratischer zu gestalten.“

Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau und Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser erklärt:

„Der Abbau von Bürokratie verlangt, viele Stellschrauben neu zu justieren. Jedes Ressort der Bundesregierung, aber auch die Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bürokratieabbau braucht nicht nur vielfältige Lösungen, sondern auch einen Mentalitätswechsel, insbesondere auch auf der Vollzugsebene. Unsere innovative Verbändeabfrage im Januar 2023 hat das Abbaupotential deutlich gemacht. Mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf greifen wir einen Teil dieser Vorschläge auf. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre konstruktive Arbeit. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf einem langen Weg, der noch vor uns liegt.“

Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, hat die Bundesregierung im August auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.

Der Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie ist ein Teil dieses Maßnahmenbündels.

Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Aufbewahrungsfristen werden verkürzt: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
  • Hotelmeldepflicht wird abgeschafft: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Schriftformerfordernisse werden reduziert: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse (z. B. unterschriebener Brief) zur Textform (z. B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. So soll im Zivilrecht u.a. das Vereinsrecht geändert werden: Mitglieder müssen künftig nicht mehr schriftlich einem Beschluss zustimmen, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, sondern können ihre Zustimmung auch in Textform (z. B. per E-Mail) erklären. Im Wirtschaftsrecht sollen ebenfalls Erleichterungen kommen: Im GmbH-Recht soll etwa klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufgehoben werden.
  • Öffentliche Versteigerungen auch online möglich: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.
  • Reisepässe bei der Flugabfertigung sollen künftig digital ausgelesen werden.
  • Die Äußerungsfirst bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf heute an die Länder und Verbände versendet und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2. Februar 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Neben dem BEG IV setzt die Bundesregierung noch weitere Maßnahmen aus dem Meseberger-Entbürokratisierungspaket um:

  • Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft durch vielfältige Maßnahmen um 1,4 Milliarden Euro entlastet werden.
  • Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung wurde aus dem BEG IV herausgelöst und wird derzeit bereits beschleunigt umgesetzt. Dadurch können kleine und mittlere Unternehmen schon bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen. Mit dieser Schwellenwertanhebung erzielen wir für die Wirtschaft – zusätzlich zu dem BEG IV – eine weitere Entlastung von jährlich 650 Millionen Euro.
  • Über 15 isolierte Änderungen von Verordnungsrecht werden aus rechtsförmlichen Gründen nicht im BEG IV, sondern in einer Sammel-Verordnung umgesetzt. Das Entlastungspotential beträgt hierbei 8 Millionen Euro.
  • Gemeinsamen mit Frankreich wurde zudem eine Europäische Entlastungsinitiative gestartet.

Gebündelt mit den Maßnahmen aus dem Sonderbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, welcher im Oktober 2023 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde, wird so eine Entlastung von insgesamt über 3 Milliarden Euro ermöglicht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz