EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.07.2022
Mit der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen werden ab 6. Juli 2022 Fahrer-Assistenz-Systeme eingeführt, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Damit wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die Kommission wird auf Grundlage der Verordnung noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen vorlegen. So kann die EU eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren einnehmen. Im kommenden Jahr werden zudem die Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen überarbeitet. Dafür bittet die Kommission in einer Konsultation um Rückmeldung.
Ziel der am 6. Juli 2022 in Kraft getretenen Verordnung ist es, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Heute stellen wir sicher, dass unsere Vorschriften es uns ermöglichen, autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU in einem Rahmen einzuführen, der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt.“
Vorschriften über die allgemeine Sicherheit
Vom 6. Juli 2022 an umfassen die neuen Maßnahmen, mit denen Sicherheitsfunktionen zur Unterstützung des Fahrers eingeführt werden, folgende Aspekte:
- für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;
- für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme;
- für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.
Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.
Technische Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge
Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen, wobei der Schwerpunkt auf automatisierten Fahrzeugen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3), und vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen wird. Mit den neuen Vorschriften werden die EU-Rechtsvorschriften an die neuen UN-Vorschriften für die Automatisierungsstufe 3 angeglichen und neue technische EU-Rechtsvorschriften für vollständig fahrerlose Fahrzeuge angenommen, die ersten internationalen Vorschriften dieser Art. Die im Wege eines delegierten Rechtsakts und eines Durchführungsrechtsakts festgelegten technischen Vorschriften werden eine umfassende Bewertung der Sicherheit und Reife vollautomatisierter Fahrzeuge vor ihrem Inverkehrbringen in der EU vorschreiben. Sie werden Testverfahren, Anforderungen an die Cybersicherheit, Vorschriften für die Datenaufzeichnung, die Überwachung der Sicherheitsleistung und Anforderungen an die Berichterstattung bei Vorfällen für die Hersteller vollständig fahrerloser Fahrzeuge umfassen.
Quelle: EU-Kommission