Die Nutzung elektronisch betriebener Pkw wird dann ökonomisch attraktiv, wenn der dazu benötigte Strom über Solarpanels auf dem eigenen Hausdach gewonnen wird. Steuerberater können mit einem derartigen Projekt zudem Beratungsleistungen für Mandanten generieren.
Angesichts steigender Preise für Energie, Treibstoff, aber auch Heizen gewinnen E-Autos und Photovoltaikanlagen (PV-A) zunehmend an Bedeutung. Nicht nur aufgrund ökologischer Gesichtspunkte wird an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Personenindividualverkehr zukünftig kein Weg mehr vorbeiführen. Ein Nebeneffekt: Mit entsprechendem Know-how kann man sich hier als Steuerberaterin oder Steuerberater auch für entsprechende Beratungsaufträge gut positionieren.
Der Wunsch nach Unabhängigkeit
Der Gedanke an eine eigene PV-A kam mir zu Hause, als in mehreren Städten auf der Welt der Strom ausgefallen war, um mich von Stromanbietern beziehungsweise den Erzeugern so weit wie möglich unabhängig zu machen. Schließlich empfahl mir mein Sohn, ein Kfz-Mechatroniker und Ingenieur für Fahrdynamik sowie Komponentenapplikation, eine PV-A zu bauen und dazu einen entsprechend großen Batteriespeicher zu installieren. Das Thema gewann nahezu jeden Tag an Bedeutung und die Firma, für die er arbeitet, ist inzwischen Spezialanbieter für elektrische Antriebssysteme und Komponenten. Da er dort als Testfahrer arbeitet, verfügt er naturgemäß über entsprechendes Know-how rund um E-Mobilität, aber auch die alternative Stromerzeugung.
Öffentliche Förderung der Photovoltaik
Leider ist die direkte öffentliche Förderung für PV-A praktisch weggefallen, während die für Batteriespeicher überschaubar ist und die Einspeisevergütung schon fast vernachlässigt werden kann. Energiepreise, Unabhängigkeit, Ökoansinnen, eine Wärmepumpe oder E-Autos sind zukünftig die treibenden Motive für diese Investitionen. Die Einspeisevergütung sinkt, je später die PV-A ans Netz geht, und ist mittlerweile auf einem Niveau von rund 0,07 Euro pro Kilowattstunde (kWh) angekommen. Kürzlich wurde allerdings das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geändert, sodass zum Beispiel die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen von Wohnanlagen verwaltungstechnisch jetzt nicht mehr so kompliziert ist. Wallboxen unterliegen noch einer attraktiven öffentlichen Förderung, aktuell nunmehr seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Und zinsgünstige, öffentlich geförderte Darlehen schonen die eigene Liquidität. Aber, wie ich an vielen Stellen wiederhole: Die Absicht, mit solchen Anlagen vor allem Geld sparen zu wollen, ist zu kurz gedacht.
Installation der PV-A
Die Sinnhaftigkeit einer PV-A ergibt sich aus den technischen Rahmenbedingungen vor Ort und insbesondere der Himmelsrichtung, in die das Dach ausgerichtet ist. Die Technik ist in den letzten Jahren weit fortgeschritten. Der Ertrag der Solarpanels nimmt ständig zu. Und auf den meisten Hausdächern sind keine besonderen Maßnahmen zur Installation von Solarpanels notwendig. Mittlerweile geht man von einer Lebensdauer der Panels von 15 Jahren und mehr aus. Ich habe bei mir zu Hause von einem namhaften deutschen Hersteller ein Hauskraftwerk mit echter Notstromfunktion und einem großen Batteriespeicher nebst anlagengesteuerter Wallbox gekauft. Ich empfehle dringend, ein spezialisiertes Unternehmen zu engagieren.
Batteriespeicher
Einen Batteriespeicher halte ich mittlerweile grundsätzlich für sinnvoll. Wenn aber nur der eigene Haushaltsstrom ohne Wärmepumpe oder Elektrofahrzeug benötigt wird, wäre eine eigene Batterie wohl nur mit dem Bedürfnis nach Autarkie inklusive einer Notstromfunktion zu begründen. Da es aber zukünftig auch die Warmwasserproduktion und ebenso Heizungen per Solarstrom geben wird, ist ein Batteriespeicher zu Hause meines Erachtens mit Blick in die Zukunft eine notwendige Anschaffung.
Der Alltag
In unseren Breiten scheint bekanntermaßen nicht das ganze Jahr über ständig die Sonne. Mein Spitzdach hat zum Glück eine nahezu optimale Himmelsausrichtung. Unsere PV-A hat eine Spitzenleistung von 15 Kilowatt-Peak (kWp); der Batteriespeicher hat rund 19 kWh Inhalt. An Wintertagen beträgt die Ausbeute der PV-A gerade mal zwei kWh. Der Maximalwert der Anlage im Sommer lag bisher bei knapp 100 kWh am Tag. Im Jahr 2021 hat unsere Anlage kumuliert 13.300 kWh auf unserem Dach produziert. Die Produktionskosten für den selbst erzeugten Strom allgemeingültig zu bestimmen, ist nicht möglich. Je nach Ausstattung und Batteriegröße wird das sehr variieren. Ich rechne für uns bei einer angenommen Nutzungsdauer von 15 Jahren mit Produktionskosten von netto 0,20 Euro pro kWh inklusive der Kosten für die Batterie und die elektronische Steuerung. In der Theorie produziert man also günstiger als fremdgekaufter Strom. Ich glaube daran, dass sich dies auch realisieren lässt. Spargedanken allein halte ich jedoch für eine nicht ausreichende Motivation. Für eine vollständige Unabhängigkeit müsste man in unseren geografischen Lagen Batteriespeicher in absurder Größe haben. Das ist jedoch nicht sinnvoll. So wird man in den Sommermonaten recht viel Strom einspeisen und im Winter analog dazu Strom extern kaufen müssen. Da man mit dem E-Auto oft nicht zu Hause ist, wenn die Sonne am schönsten scheint, könnte man, abgesehen vom Wochenende, dann zu Hause arbeiten, wenn das Wetter nicht so schön ist. Ich hatte zum Glück auch die Möglichkeit, vor der Kanzlei eine eigene Wallbox zu installieren, sodass ich weitgehend unabhängig bin – sehr zur Freude auch meiner Mitarbeiter. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, dass Sie keine Zeit dafür haben, Pläne für eine optimale Nutzung der eigenen Stromversorgung zu schmieden oder dies täglich umzusetzen. Ich war anfangs auch skeptisch, kann jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass das Handling zur einfachen Routine wird. Intelligente Steuerungen helfen Ihnen dabei. Und mit der Zeit entwickelt man auch Spaß daran, die Technik sinnvoll und effizient zu nutzen, ohne dass sie den ganzen Tag dominiert. So bleibt nur zu hoffen, dass man an politisch maßgeblicher Stelle zu der Einsicht kommt, am aktuellen System der aussterbenden Einspeisevergütung nicht festzuhalten, wenn man die Menschen zum Bau von sinnvollen PV-A motivieren will.
Technische Handicaps
Technisch ist bekanntermaßen die Batterie, neben der Effizienz allgemein, aktuell die größte Herausforderung bei der E-Mobilität und auch der PV-A. Die verbreitete Kritik an der Akkuproduktion halte ich jedoch in weiten Teilen für bigott. Bei der Kritik an den E-Autos werden offensichtlich die Akkus in Smartphones, Zahnbürsten, Staubsaugern, Rasenmähern, Saugrobotern, E-Zigaretten oder E-Scootern vergessen. Zudem verwenden die Hersteller immer weniger Cobalt. An anderen Batterietechnologien wird geforscht; die Stromversorgung durch Anlagen im Straßenbelag scheint keine Utopie mehr zu sein. Die Batterietechnik entwickelt sich, sodass nicht nur die Batterien der E-Autos, sondern auch die Batterien der PV-A später mal sinnvoll ausgetauscht werden können.
Kombination mit Wasserstoff
Ich war zuletzt verblüfft, als ich einen Bericht über ein Privathaus sah, das die Speicherung nicht sofort verbrauchten Stroms über die eigene Produktion und Lagerung von Wasserstoff und die spätere Verbrennung desselben erledigte. Eine solche Kombination scheint mir auf Basis der mir zugänglichen Informationen zukunftsweisend zu sein.
Steuerliche Besonderheiten
Mit Blick auf die steuerliche Förderung von E-Autos beziehungsweise die steuerlichen Besonderheiten bei einer PV-A will ich an dieser Stelle nicht mit bekannten Dingen langweilen. Daher möchte ich nur einige kurze Hinweise geben, etwa auf die Tabellen und Informationen für die steuerliche Beratung 2021 von DATEV (S. 122 ff., 416 und 438 ff.) oder die Vereinfachungsregelungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die Betreiber einer PV-A, wonach bei Anlagen bis zu zehn kWp keine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BMF-Schreiben vom 02.06.2021). Des Weiteren benötigen Ehegatten als Betreiber einer PV-A keine gesonderte Gewinnfeststellungserklärung. Betreiber einer PV-A erzielen zwar gewerbliche Einkünfte, müssen aber formell trotzdem kein Gewerbe anmelden. Und ein Batteriespeicher, der bei der Erstausstattung einer PV-A enthalten ist, kann aktuell noch abgeschrieben werden, obwohl er – je nach Nutzungskonstellation – oft nur der Eigennutzung, nicht aber der Einspeisung dient. Ich selbst habe im Jahr vor der Anschaffung der PV-A dafür einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet, danach gibt es eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA). Das senkt den Liquiditätsbedarf der Investition. Und entgegen der bisher üblichen Nutzungsdauer von 20 Jahren für die gesamte Anlage werde ich versuchen, die elektronischen Steuerkomponenten kürzer – analog den Kosten für PC-Hardware – abzuschreiben. Meine Kanzlei, und nicht die PV-GbR, hat die Kosten für die Erweiterungen des Batteriespeichers getragen, da diese ausschließlich für die Versorgung der E-Dienstwagen vorgenommen wurden. Das ist natürlich kein wirkliches Steuersparmodell, macht es einem aber finanziell einfacher, ein solches Projekt anzustoßen.
Nutzwert für Unternehmen
Wenn man über das eigene Hausdach hinwegsieht, wird man oft auch Dächer von Firmengebäuden erblicken. Flachdächer etwa haben nicht das Problem der Himmelsausrichtung für die Panels. Auch für kleinere oder mittelständische Unternehmen mit Immobilienbesitz sind PV-A sehr interessant. Ergo: Beratungsbedarf besteht nicht nur für private Vorhaben, ganz im Gegenteil. Der Steuerberater kann sich neben den Anbietern von PV-A mit großem Nutzen für seine Mandanten beratend engagieren.
MEHR DAZU
Mandanten-Info-Broschüre: „Photovoltaik und Blockheizkraftwerk“,
Dialogseminar online „Förderung und Handhabung der Elektromobilität im Steuerrecht“,
Dialogseminar online „Die nachhaltige Steuerberatungskanzlei – ökologisch, ökonomisch und sozial“