Datenschutz - 26. Oktober 2023

Welchen Infos möchten Sie zustimmen?

In den DATEV Einverständniserklärungen werden langfristig Ihre produktübergreifenden Einwilligungen gegenüber DATEV gespeichert. Zunächst können Sie Einwilligungen zur werblichen Ansprache sowie zu Produktverbesserungen verwalten, zum Beispiel zur Marktforschung oder zum Kundeneinbezug durch DATEV oder Dritte.

Sie entscheiden, ob und wie DATEV Sie kontaktieren darf. Dabei gibt Ihnen die Anwendung einen transparenten Überblick über Ihre Einverständnisse. Bisher war das nur auf Kanzleiebene möglich. Neu sind nun die Einwilligungen auf Personenebene. Sie steuern künftig selbst, ob DATEV Sie persönlich ansprechen darf. Sie können für sich persönlich Einverständniserklärungen in der Cloud-Anwendung abgeben, widerrufen und einsehen. Die Kontaktmöglichkeit auf Kanzleiebene bleibt weiterhin erhalten. Änderungen werden mit sofortiger Wirkung berücksichtigt. In der Historie sehen Sie, welche Person die Einwilligung zuletzt geändert hat und zu welchem Datum. Weitere Ausbauschritte folgen: die Zustimmung zur Auftragsverarbeitung, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zur Produktnutzung.

MEHR DAZU

DATEV Einverständniserklärungen rufen Sie über diesen Direkt-Link auf: https://apps.datev.de/consentmanagement