Go-digital: Fördermittel für Verfahrensdokumentation & Co. - 28. Juni 2018

Betriebswirtschaftliche Beratung

„go-digital“ soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu ermutigen, die Chancen der Digitalisierung in ihrem Betrieb zu nutzen. Will ein Unternehmer seine Prozesse effizienter gestalten und Kosten sparen? Egal ob Kasse, Verfahrensdokumentation, papierlose Prozesse oder ersetzendes Scannen. Bringen Sie sich als Steuerberater ins Spiel. Denn: Das Beratungshonorar wird vom Staat bis zu 50 Prozent für…

Schwerpunkte des Programms

Förderfähig sind Beratungsleistungen zu den Themen IT-Sicherheit, Internet-Marketing und digitalisierte Geschäftsprozesse. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mindestens zwei Tagwerke für IT-Sicherheit erbracht werden und zwar zusätzlich zu dem Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Internet-Marketing“. Diese Beratung kann auch von einem anderen Dienstleister erbracht werden.

Typische förderfähige Beratungsleistungen des Steuerberaters

Viele Mandanten sind auf dem Weg der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse noch nicht sehr weit fortgeschritten, und können durch die kompetente Beratung ihres Steuerberaters gut unterstützt werden.

Am interessantesten erscheint für Steuerberater und deren Mandanten die Beratung im Rahmen des Moduls „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Hier geht es um folgende Beratungsinhalte:

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • In Abhängigkeit vom Bedarf, dem Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens, können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Bei den internen Verwaltungsprozessen können Sie als Steuerberater ansetzen, um mit Hilfe von Schnittstellen eine durchgängig digitale Bearbeitung und Automatisierung voranzutreiben.

Wer ist antragsberechtigt? Wer stellt den Antrag?

Unternehmen und Handwerksbetriebe, die folgende Größe nicht überschreiten: Bis zu 100 Mitarbeiter und maximal 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Antragstellung übernehmen Sie als Berater. Allerdings ist es hierzu notwendig, sich vorher als Beratungsunternehmen in der Beraterdatenbank „go-digital“ zu autorisieren. Die Registrierung erfolgt über das Portal www.bmwi-go-digital.de. Nach erfolgreicher Autorisierung können Beratungsunternehmen Projektanträge für KMU und Handwerksbetriebe stellen.

Kriterien an Beratungsunternehmen für die Autorisierung:

  • Rechtlich selbstständiges Beratungsunternehmen
  • Nachweislich fachliche Expertise sowie spezifische Kenntnisse und Erfahrungen zu den gewählten Modulen (durch Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren)
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung, von der Analyse bis zur Umsetzung.
  • Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, einschl. Dokumentation, bzw. Berichtswesen

Anträge werden nur angenommen, wenn die entsprechenden Formulare verwendet werden.

Umfang der Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Durch die enge Geschäfts-, aber auch Vertrauensbeziehung der Kanzleien zu ihren Mandanten gibt es direkte Berührungspunkte in den Unternehmen.
Autorisieren Sie sich als Berater bei „go-digital“ und lassen Sie die Chance nicht ungenutzt, um sich bei Ihren Mandanten als Digitalisierungsberater zu etablieren. Das Förderprogramm unterstützt Sie dabei.

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI).

Wie die Beratung zur Digitalisierung des Rechnungswesens durch Steuerberater mit öffentlichen Mitteln gefördert werden kann, haben wir außerdem in diesem Lexinform-Dokument zusammengefasst.

Zur Autorin

Monika Stuart-Houghton

Redaktion DATEV magazin

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