Transparenz beim Erbfall - 28. April 2022

Für den Familienfrieden

Der Tod ist und bleibt für viele Menschen ein Tabuthema. Deshalb scheuen Erblasser oft auch das Gespräch mit den Erben. Doch Offenheit bei der eigenen Nachfolgeregelung kann Unverständnis und Frust sowie Zwist und Missgunst im Nachhinein verhindern.

Vor ihrem Tod ein Testament errichtet haben 39 Prozent al­ler Erblasserinnen und Erblasser. Wie das Institut für De­moskopie Allensbach herausfand, ist dabei für 41 Prozent von ihnen das Hauptmotiv, Streit in der Familie zu vermeiden. Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Denn tatsäch­lich ereignen sich in Deutschland unzählige Familiendramen, wenn Familienangehörige bei der Testamentseröffnung erfah­ren, enterbt oder anderen Angehörigen gegenüber benachtei­ligt worden zu sein.

Ausdruck von Zuneigung oder Ablehnung

Dabei wäre es so einfach, den Frieden innerhalb der (Patch­work-)Familie zu wahren. Denn der Erblasser bräuchte nur im Testament oder einem Begleitbrief an die Hinterbliebenen nä­her zu beschreiben, warum er wem was vererbt hat oder auch nicht. Warum ist das so wichtig? Eine Erbschaft ist nicht ein­fach gleichzusetzen mit Geld, sondern ist auf der emotionalen Ebene Ausdruck von Liebe oder Ablehnung. Wenn der Würfel bei der Testamentseröffnung erst einmal gefallen ist, können die benachteiligten Erben nicht mehr mit dem Erblasser reden. Stattdessen entsteht ein Stellvertreterstreit unter den restlichen Familienmitgliedern. Lange Zeit schlum­mernde Konflikte treten so ans Licht und schnell werden aus Verwandten Gegner vor Gericht.

Die Nesthäkchenfalle

Beobachten lässt sich das regelmäßig im Verhältnis zwischen älteren Geschwistern und den Nesthäkchen. Die oder der Letztgeborene wird in vielen Familien emotional und oft auch materiell bevorzugt. Die Geschwister werden benachteiligt oder fühlen sich zu­mindest so. Ausgetragen wird dieser Konflikt meist erst dann, wenn die Eltern verstorben sind und die Geschwister mit un­terschiedlichen Erbquoten zurücklassen.

Zurückgesetzte Erben müssen nicht selbst streiten

Enterbte Familienmitglieder, die den Erblasser vielleicht so­gar über Jahre gepflegt haben, sind oft derart enttäuscht, dass sie den emotionalen Stress nicht aushalten und sich zu­rückziehen statt wenigstens ihren Pflichtteil von den Erben zu verlangen.

Kinder aus zweiter Ehe werden oft bevorzugt

Explosive Konfliktherde lassen sich auch immer wieder in Patchwork-Familien zwischen Kindern aus erster und zweiter Ehe beobachten. Nach der gesetzlichen Erbfolge wären zwar alle eigenen Kinder gleichberechtigt am Erbe beteiligt, unab­hängig davon, ob ehelich oder unehelich oder aus welcher Ehe. Doch in der Realität werden häufig gemeinsame Kinder mit dem neuen Ehegatten als „neue Hoffnung der gemeinsa­men Stammfortführung“ bevorzugt. Psychologisch stellt es eine immense Verletzung dar, wenn der Vater oder die Mutter den neuen Partner und die in dieser Verbindung geborenen Kinder über alles setzt. Den Kindern aus erster Ehe bleibt dann nur der Pflichtteil. Dieser besteht aus der Hälfte des gesetzli­chen Erbteils. Der Pflichtteil gibt allerdings keinen Herausga­beanspruch auf einen bestimmten Nachlassgegenstand, son­dern besteht aus einem Geldanspruch gegenüber den Erben.

Die Schweigefalle

Zur Realität des Erbens gehört leider auch, dass die Famili­enmitglieder nicht immer ehrlich miteinander umgehen, son­dern fatale Geheimnisse voreinander haben. So verschenken beispielsweise Eltern ihre Immobilie an ein Geschwister mit lebenslangem Wohnrecht, ohne dem Rest der Familie davon etwas zu sagen. Wenn dann das beschenk­te Kind die Eltern auch noch mit Mitteln aus deren Rente pflegt, fragen sich die zu­rückgesetzten Verwandten schon, ob das denn fair war. Und mit der heimlichen Im­mobilienübertragung werden vollendete Tatsachen geschaffen, die die Fronten nach dem Erbfall garantiert verhärten.

Die Frage nach dem Warum

Wenn einzelne Familienmitglieder Verfü­gungen mit dem verstorbenen oder überlebenden Elternteil ver­schweigen, schwindet bei dem übergangenen Familienmitglied das Urvertrauen in die Jahrzehnte währende Familienbande. „40 Jahre habe ich meinen Eltern geholfen – und dann das!“ Die Enterbung nagt an den Grundfesten der eigenen Existenz, zu­mal der Pflichtteil wertmäßig oft hinter den eigenen erbrachten Leistungen zurückbleibt. Doch der Vertrauensbruch schmerzt mehr als das Geld. Was zurückbleibt sind die berühmten W-Fra­gen. Warum habe ich nicht geerbt? Was hat die Schwester, was ich nicht habe? Was habe ich falsch gemacht? Warum werde ich nicht geliebt? Das ständige Grübeln über diese Fragen ist menschlich verständlich. Eltern, die ihre Nachfolge partout nicht regeln wollen oder darüber schweigen, sollte klar sein, dass man seine Kinder so nicht zurücklässt.

Erhalt der familiären Beziehungen sehr kostbar

Erbschaften haben oft mit verletzten Gefühlen aus der Ver­gangenheit zu tun. Auch das sollte der Erblasser frühzeitig erkennen und klären. Vor allem aber sollte er sich eingeste­hen: Ich kann jederzeit sterben. Und er sollte mit den Erben kommunizieren: Ich möchte keinen Streit, keinen Zorn we­gen einer Verfügung, die ich treffe. Denn der Streit soll nicht hinterher bei den Kindern, Ehegatten, Enkeln oder sonstigen Hinterbliebenen stellvertretend entstehen. Der verantwor­tungsvolle Erblasser kommt zu dem Schluss, dass er mit sei­ner offengelegten und gut begründeten Nachfolgeregelung lieber den Zorn einzelner Familienmitglieder auf sich zieht als hinterher eine zerstörte Familie zurückzulassen. Und wenn die Kinder noch zu klein sind, sollte man sich wenigs­tens schriftlich erklären, indem man den Kindern einen Brief für später schreibt: „Vielleicht habe ich einen Fehler ge­macht, dafür hatte ich folgende Gründe.“ Die Beziehungen unter Geschwistern sind zu kostbar, als dass der Erblasser sie durch unüberlegte beziehungsweise nicht kommunizierte letztwillige Verfügungen aufs Spiel setzen sollte.

Kinder dürfen Tabuthema brechen

Doch was können Kinder selbst dazu beitragen, dass die Situ­ation erst gar nicht eskaliert? Kinder sollten ihre Eltern res­pektvoll auf die Regelungen im Testament ansprechen und sie fragen, wie sie ihre Vermögensnachfolge geregelt haben oder künftig regeln möchten. Oft sind die Eltern dankbar, wenn die Kinder das Tabuthema ansprechen und so Klarheit geschaffen wird. Bisweilen ist das Tabu aber so groß, dass die Eltern ihre Kinder bei dieser heiklen Frage als geldgierig beschimpfen. Doch der Bumerang kommt bisweilen zu ihnen zurück. Denn in Wahrheit reagieren die Eltern nur deshalb so emotional, weil sie sich entweder nicht ihrer Endlichkeit stel­len wollen oder eine schreiende Ungerechtigkeit verdrängen, die sie selbst testamentarisch angerichtet haben.

Es geht nicht nur ums Geld

Bei zahlreichen Pflichtteilsansprüchen geht es deshalb nur vordergründig um Geld. Tatsächlich geht es den enterbten oder benachteiligten Erben um Wiedergutmachung für oft jahrzehntelange Benachteiligung. Mehr noch: Den Enterbten geht es vielfach darum, mit der Geltendmachung des Pflicht­teils zu sich selbst zu stehen, manchmal auch ihre Würde wiederherzustellen.

Stigmata bleiben ein Leben lang haften

Besonders krass zeigt das ein Fall aus dem Saarland, in dem die Mutter ihr unehelich zur Welt gekommenes Kind in den 1960er-Jahren kurz nach der Geburt zu töten versucht hatte. Das Kind kam zunächst in die Obhut einer staatlichen Kinder­klinik und wurde später von den Eltern der Mutter großgezo­gen, lebte aber mit der Mutter und deren neuem Mann, mit dem diese drei Kinder bekam, unter einem Dach. Das unehe­liche Kind durfte den neuen Partner der Mutter nie Vater nennen, sondern nur Onkel, obwohl ihm die Existenz des leiblichen Vaters über Jahrzehnte verschwiegen wurde. Den­noch rettete der uneheliche Sohn den „Onkel“ später vor der Pleite und besorgte allen drei Halbbrüdern lukrative Ausbil­dungsplätze und Jobs. Doch Undank ist der Welten Lohn. Durch Zufall kam der Sohn eines Tages in den Besitz des Tes­taments seiner Mutter – und schüttelte ungläubig den Kopf. Die Mutter hatte seine Halbbrüder zu Erben eingesetzt und ihn kaltgestellt, also gar nicht bedacht. Daraufhin suchte er einen Fachanwalt für Erbrecht auf, ließ von ihm ein Testa­ment für seine Mutter entwerfen, in dem alle vier Söhne gleich viel erbten, und übergab der Mutter das Testament mit den Worten: So sieht ein gerechtes Testament aus. Doch die Mutter beließ es bei der ursprünglichen Regelung. Als sie starb, wollten die drei Brüder noch nicht einmal den Pflicht­teil an den Bruder zahlen. Stattdessen bestritten sie, dass dieser überhaupt ihr Bruder sei, obwohl sie ihm ihre berufli­chen Karrieren verdankten.

Streit aus der Distanz führen

Der enterbte Halbbruder suchte daraufhin völlig entnervt die Erbschützer auf, die den Fall zu seinen Gunsten in weniger als vier Monaten abwickelten. Was ihn und viele weitere Op­fer familiärer Tragödien dazu bewog, die Erbschützer zu be­auftragen, ist neben der finanziellen Risikofreiheit die Tatsa­che, dass sie nicht selbst mit dem Rest der Familie in den ju­ristischen Clinch gehen müssen, sondern die Fäden im Hin­tergrund und damit aus einer gewissen emotionalen Distanz heraus ziehen können.

MEHR DAZU

finden Sie unter www.dieerbschützer.de/was-ist-der-pflichtteil

Wichtig: Der Pflichtteil muss aktiv durchgesetzt werden. Für eine erfolgreiche Durchsetzung kommt es entschei­dend auf eine geübte Vorgehensweise und spezifisches Know-how an.

Die Erbschützer erkämpfen für die Enterbten ihren Pflichtteil – notfalls auch vor Gericht. Die zurückgesetzten Familienmitglieder müssen den Konflikt nicht selbst gegen den Rest der Familie austragen und gehen dabei keinerlei finanzielles Risiko ein. Nur wenn die Erbschützer erfolg­reich Geld erstreiten, stehen ihnen 14 Prozent Erfolgshonorar zu.

Mandanten-Infobroschüre: „Erben und Schenken“,

Kompaktwissen für Berater: „Schenkung und Vererbung von Immobilien“

Zum Autor

Dr. Sven Gelbke

Rechtsanwalt in Köln und Geschäftsführer der JustSolutions GmbH

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