Veränderung - 28. September 2023

Chancen nutzen

Künstliche Intelligenz ist für DATEV, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte hochrelevant. In der Technologie steckt viel Potenzial, den Berufsstand zu verändern. Was heute schon geht.

Künstliche Intelligenz (KI) – oder auch Artificial Intelligence (AI) – kann bezogen auf das DATEV-Produktportfolio beispielsweise Prozesse beschleunigen, Eingabefelder vorschlagen und automatisiert befüllen oder durch Prognoserechnungen und Vorschauen Mehrwert erzeugen.
Erleben können unsere Mitglieder und Kundinnen und Kunden diese Potenziale bereits in Anwendungen wie den Automatisierungsservice Rechnungen, dem ersten einer Reihe von Automatisierungsservices im Rechnungswesen, die KI-Verfahren nutzen. Er unterstützt in der Buchführung beim Buchen von Rechnungen. Dazu werden Machine-Learning-Verfahren verwendet, um insbesondere die Kontierung vorzunehmen. Zusätzlich werden Historiensuche, Regeln und regelbasierte Lernverfahren genutzt, um einen möglichst guten Buchungssatz zu erstellen. Ein weiteres Beispiel ist der Automatisierungsservice Bank, der KI-basierte Buchungsvorschläge auf der Basis von Bankumsätzen erzeugt.

Schlüsselressource für KI sind Daten

Die Digitalisierung hat mittlerweile in den meisten Organisationen Fuß gefasst. Täglich werden große Mengen an Daten generiert und gespeichert. Die Möglichkeiten, durch KI auf Basis der Daten neue Produkte und Services zu entwickeln, die Produktivität zu steigern und den Profit zu erhöhen, ist für Unternehmen äußerst attraktiv – auch für DATEV und die Mitglieder. Zur Datenqualität trägt die Portfolioentwicklung in die Cloud entscheidend bei. Datenmodelle werden überdacht oder neu entwickelt. Mit dem Nebeneffekt, dass Daten besser strukturiert und auswertbar sind. Und: Durch die Portfolioentwicklung werden immer mehr Daten im Cloud-native Rechenzentrum verfügbar sein – und das macht die Nutzung der Daten für KI deutlich einfacher.
Doch inwieweit darf DATEV überhaupt die Daten der Mitglieder und Kunden für KI nutzen? DATEV ist Auftragsdatenverarbeiter. Das heißt, wir erhalten die Daten für einen bestimmten Auftrag. Und dieser Auftrag unterliegt nach der Datenschutz-Grundverordnung einer sehr engen Zweckbindung, etwa der Erstellung einer Lohnabrechnung. Für eine darüber hinausgehende Nutzung braucht man eine neue Zustimmung. Und diese bringt die Leistungsbeschreibung 2.0 mit, die jedes Mitglied und jeder Kunde bei der Nutzung einer Cloud-Anwendung oder eines Cloud-Services erhält. Sie besagt nämlich, dass die Daten nicht mehr nur für ein konkretes Produkt wie zum Beispiel für die Lohnanwendung verwendet werden dürfen, sondern für alle Anwendungen des Geschäftsfelds Personalwirtschaft.

KI@DATEV – wo steht die Genossenschaft?

Auch wenn KI durch den ChatGPT-Hype so richtig ins öffentliche Bewusstsein gelangt ist, hat DATEV bereits 2015 damit begonnen, erste Maßnahmen zur Ausschöpfung des Potenzials durch KI in die Wege zu leiten. Erste Use Cases wurden erfolgreich umgesetzt, jedoch erfolgte noch keine zentrale Verwaltung.
Im Juni 2021 setzte sich DATEV das Zielbild KI. Es beleuchtet künstliche Intelligenz aus fachlicher Sicht, zeigt den Kundennutzen auf, gibt Orientierung für die Workstreams und unterstützt durch die entsprechende organisatorische Verankerung effizient dabei, KI-Vorhaben umzusetzen. Dabei haben wir stets im Fokus, unsere Mitglieder und Kunden zu begeistern, indem das Leistungsangebot durch die konsequente Nutzung der Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz optimiert und erweitert wird.

Es muss nicht immer KI sein

Dabei muss aber nicht für alle Use Cases KI die Technologie der Wahl sein. Oft geht es viel einfacher. Deswegen orientiert sich DATEV konsequent an den Herausforderungen und Bedürfnissen unserer Mitglieder, Kunden sowie Mitarbeiter und validiert erst die Problemstellungen, bevor die geeignete Technologie ausgewählt wird. Bei dieser Orientierung hilft der sogenannte KI-Score. Er ermöglicht unter anderem eine Priorisierung verschiedener KI-Vorhaben.

KI ist bei DATEV organisatorisch fest verankert

Zentraler Ansprechpartner bei DATEV für alle Fragen rund um KI@DATEV ist das AI Office. Es unterstützt mit aktueller Expertise die Workstreams und Fachbereiche dabei, gemeinsam Mehrwerte für Mitglieder und Kunden durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu schaffen. Zusätzlich gibt es die AI Factory. Sie ermöglicht KI-Projekten den Einsatz von KI-Technologien durch das Bereitstellen entsprechender Infrastruktur. Ebenfalls etabliert wurde ein Data Office. Sein Ziel ist, die Nutzbarkeit der Schlüsselressource Daten unternehmensweit zu beschleunigen und sicherzustellen.
Ausgelöst durch den Hype rund um ChatGPT wurde in diesem Jahr das Projekt GenAI-lize aufgesetzt. GenAI-lize setzt sich aus dem Begriff „Generative AI“ (also das Teilgebiet der künstlichen Intelligenz, das ChatGPT und vergleichbaren KIKonzepten zugrunde liegt) und „realize“ zusammen – es geht also um den praktischen Bezug. Die zentrale Frage lautet hier: Wie und wo kann der Einsatz generativer KI zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen beim Einsatz unserer Produkte und Services in den Kanzleien führen? Das Projekt untersucht ebenfalls, wie und wo der Einsatz generativer KI das Geschäftsmodell unserer Mitglieder nachhaltig beeinflussen kann. Konkret betrachtet wird beispielsweise die Automatisierung von Arbeitsprozessen oder die zunehmende Prozessautomatisierung außerhalb der Mandatsbeziehung.

Die rechtliche Komponente

Data Act, AI Act und Data Governance Act: Die politische Einflussnahme ist bei allen drei Gesetzgebungen schon weit vorangeschritten. Auch hier konnte DATEV viele wichtige Beiträge leisten.
Wie es konkret mit KI in diesem Bereich weitergeht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Doch eines ist heute schon klar: KI ist kein Szenario mehr aus Hollywood-Blockbustern, sondern die Zukunft ist schon da.

MEHR DAZU

finden Sie unter www.datev.de/ki und www.datev-magazin.de/tag/ki

Einige KI-basierte DATEV-Produkte sind bereits verfügbar, wie etwa der Automatisierungsservice Rechnungen. Dieser erzeugt Buchungsvorschläge auf Basis von digitalisierten Rechnungen und der eigenen Buchungshistorie.

Zur Autorin

Birgit Schnee

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel der Autorin