Auch nach den jüngsten leichten Lockerungen, auf die sich Bund und Länder diese Woche geeinigt haben, gibt es immer noch viele Betriebe, die nicht normal oder gar nicht arbeiten können.
Zum Teil, weil sie von immer noch geltenden Beschränkungen getroffen sind, zum Teil, weil Aufträge und Lieferketten wegbrechen. Deswegen müssen nach wie vor viele Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Für manche Firmen ist dies – genau wie für manche Berater – Neuland, in dem sie sich erst zurechtfinden müssen. Wie sich das in der Praxis darstellt, besprechen wir an der Hörbar Steuern mit dem CEO der DATEV, Dr. Robert Mayr.
Redaktionsschluss: 16. April 2020; E-Mail: podcast@datev.de
Weitere Informationen:
- DATEV: Informationsseite zum Coronavirus
- Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld
- Bundesarbeitsministerium
- DATEV magazin: Eingeschränkte Tätigkeiten
- DATEV: Angebote zur Kurzarbeit
- Süddeutsche Zeitung: Wieviel bleibt vom Gehalt?
Gesprächspartner: Dr. Robert Mayr, CEO DATEV