Förderkredit - 17. Oktober 2023

Günstige Hausbau-Kredite für Familien

Bundesregierung, Mitteilung vom 16.10.2023

Ab sofort hat die Bundesregierung die Förderkonditionen zur Wohneigentumsbildung noch einmal verbessert: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen können für den Hausbau zinsverbilligte Kredite von 170.000 bis zu 270.000 Euro erhalten.

Viele Familien in Deutschland wollen Wohneigentum schaffen, etwa um ihren Kindern eine lebenswerte Umgebung zum Aufwachsen ermöglichen. Doch das können sich Familien mit geringen oder mittleren Einkommen bei den stark gestiegenen Zinsen und Baukosten nur schwer leisten.

Deshalb hat die Bundesregierung das im Juni 2023 gestartete neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16. Oktober noch einmal verbessert.

Das WEF entlastet Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind mit den verbesserten Konditionen Ersparnisse bis zu 35.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Damit werden die gestiegenen Baukosten gezielt abgefedert.

Gefördert werden Neubauten, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Bis zu 350 Millionen Euro stellt der Bund allein in diesem Jahr für das Wohneigentumsprogramm zur Verfügung.

Anspruchsberechtigte Familien können die zinsverbilligten WEF-Darlehen bei ihrer Hausbank oder Sparkasse erhalten.

Wer erhält die Förderung?

Die Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Voraussetzung: Die Familie wird selbst in dem Eigentum wohnen, verfügt nicht über anderes Wohneigentum und hat kein Baukindergeld erhalten.

Wie hoch ist die WEF- Förderung?

Der Endkundenzins des WEF-Darlehens liegt derzeit (Stand: 16.10.2023) bei unter einem Prozent pro Jahr bei bis zu 35 Jahre Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für WEF rund drei Prozentpunkte unter demaktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden (Stand 1. Juni 2023).

Achtung: Die Zinsverbilligung ist Schwankungen unterworfen. Ausschlaggebend ist die Zinshöhe zum Zeitpunkt der Förderzusage. Die Ersparnis ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Hausbank.

Kredithöchstbeträge

für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro

für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro

Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 270.000 Euro.

Welche baulichen Kriterien muss man erfüllen, um die Förderung zu beantragt?

Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 (EH 40) erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Folgende Stufen werden gefördert:

Klimafreundliches Wohngebäude

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn das Wohneigentum im Standard Effizienzhaus 40 errichtet wird und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus) erfüllt. Die Wärmeerzeugung darf dabei nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse erfolgen. Über weitere Einzelheiten zu den technischen Mindestanforderungen informiert das KfW-Merkblatt.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-Premium) bestätigt.

Was sind die wesentlichen Merkmale des neuen Förderprogrammes WEF?

Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung.

Es wird nur das Wohneigentum im Neubau gefördert. Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den EH 40 erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätsiegels Nachhaltiges Gebäude erforderlich.

Für den Antrag ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Sie sind direkt für das jeweilige Bauvorhaben zu beauftragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten einbinden

Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte oder eine Expertin einzubinden. Sie prüfen die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude.

Kredit beantragen und erhalten

Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner beantragt und der Kreditvertrag geschlossen.

Vorhaben durchführen und nachweisen

Nach Erhalt der Zusage kann begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte oder die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“, die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.

Quelle: Bundesregierung