Gesetzgebung - 17. November 2023

Wachstumschancengesetz: Milliardenschwere Entlastungen für die deutsche Wirtschaft

Bundesregierung, Mitteilung vom 17.11.2023

Die Bundesregierung will Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen. Dafür hat sie das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat dem Vorhaben zugestimmt.

Die Bundesregierung ist als Fortschrittskoalition angetreten, um Deutschland zu modernisieren, zukunftssicher zu machen und die Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft zu stellen. Um den Wohlstand und die Stabilität in Deutschland auch für zukünftige Generationen sichern zu können, braucht Deutschland eine starke Wirtschaft.

Offensive der Bundesregierung für Wachstum

Bundeskanzler Scholz betonte am Rande der Kabinettsklausur in Meseberg, dass Deutschland ein wirtschaftsstarkes Land mit guten Perspektiven sei. Man wisse allerdings auch, wo die Herausforderungen derzeit liegen. Deshalb sei es ganz zentral, in dieser Situation eine Offensive der Bundesregierung auf den Weg zu bringen, um Wachstum für unser Land anzuregen.

Im Mittelpunkt dieser Offensive sieht er dabei das vorliegende Wachstumschancengesetz: „Wir werden auch durch steuerliche Maßnahmen dazu beitragen, dass Investitionen jetzt getätigt und nicht aufgeschoben werden.“

Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness bringt das Kabinett Anpassungen mit zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht in die parlamentarischen Beratungen ein. Sie sollen Deutschland auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter voranbringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Insgesamt hat das Wachstumschancengesetz für die Wirtschaft ein jährliches Entlastungspotenzial (volle Jahreswirkung) von rund sieben Milliarden Euro bis 2028.

„Das Wachstumschancengesetz stellt einen wichtigen Baustein dar, um das „Turn-Around-Potenzial“, das unsere Volkswirtschaft hat, voll zu erschließen. Es geht nicht um ein breitflächiges Konjunkturprogramm. Wir müssen Impulse setzen, dass die Kräfte, die in der Wirtschaft vorhanden sind, genutzt werden“, so Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Investitionsprämie und Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung

Ein zentrales Projekt ist die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, werden die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert. Das stärkt die Produktivität und schützt das Klima. Konkret wird die Bundesregierung 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Durch das Gesetz wird außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt. Denn nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten wird Deutschland seinen Wohlstand sichern. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht. Dadurch steigen auch die Förderbeträge. Für kleine und mittlere Unternehmen soll sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Modernisierung des Steuerrechts

Insgesamt soll das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner werden. Folgende weitere Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz tragen unter anderem dazu bei:

  1. Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.10.2023 angeschafft werden.
  2. Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 01.10.2023.
  3. Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs.
  4. Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen.
  5. Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter-Grenze auf 1.000 Euro.
  6. Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Das Wachstumschancengesetz ist Teil eines 10-Punkte-Plans für den Wirtschaftsstandort Deutschland, den die Bundesregierung am Rande ihrer Kabinettsklausur in Meseberg vorgestellt hat.

Quelle: Bundesregierung