DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 11.03.2021
Die EU-Kommission hatte in ihrem Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung angekündigt, im dritten Quartal 2021 eine Mitteilung mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden Rechte der Steuerzahler nach EU-Recht zu veröffentlichen. Sie soll flankiert werden mit einer Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten, um die Umsetzung der Rechte der Steuerzahler zu erleichtern und die steuerlichen Pflichten zu vereinfachen.
Nun hat die EU-Kommission eine bis zum 02.06.2021 andauernde Konsultation dazu eingeleitet. Sie bitte die breite Öffentlichkeit um Feedback zu bestehenden Problemen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im direkten und indirekten Steuerbereich. Laut EU-Kommission könnte insbesondere die Situation von KMU verbessert werden, z. B. durch schnellere und einfachere MwSt-Erstattungen, klare Regelungen zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von MwSt-Erleichterungen auf uneinbringliche Forderungen oder Cash-Accounting-Regelungen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel