EU-Steuern - 19. März 2024

EU-Kommission veröffentlicht Konsultation zur Funktionsweise der Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.03.2024

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Funktionsweise der Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU bis zum 10.05.2024 eingeleitet.

Damit kommt sie ihrer Verpflichtung nach, nach Art. 21 der Richtlinie deren Funktionsweise und Umsetzung zu prüfen. Die Richtlinie (EU) 2017/1852 trat am 01.07.2019 in Kraft, um Doppelbesteuerung innerhalb der EU zu verhindern und einen koordinierten EU-Ansatz für die grenzüberschreitende Besteuerungsstreitbeilegung von Unternehmen und Privatpersonen zu gewährleisten. Sie umfasst Regelungen und Fristen für die Streitbeilegung.

Schwerpunkte der Überprüfung sind die Umsetzung der Richtlinie in den ersten Jahren, Erfahrungen der Steuerzahler sowie Überprüfungen der Art. 3 „Beschwerde“ und Art. 4 „Verständigungsverfahren“.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel