E-Rechnung - 20. Februar 2024

Bericht über E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.02.2024

Die EU-Kommission hat am 19.02.2024 einen Bericht über die Auswirkungen der Richtlinie 2014/55/EU auf den Binnenmarkt und die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt.

Bei der Evaluierung wurde die Leistungsfähigkeit der Richtlinie anhand von fünf Bewertungskriterien untersucht: Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und EU-Mehrwert.

Darin stellt die EU-Kommission u. a. fest: „Um den Binnenmarkt für die elektronische Rechnungsstellung zu konsolidieren, wäre es […] hilfreich, die Nutzung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu maximieren, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die Einführung einer einheitlichen Norm für die elektronische Rechnungsstellung in allen Mitgliedstaaten würde zu einer Straffung der Rechnungsstellungsprozesse und Verfahren in Europa führen und so öffentlichen Verwaltungen und ihren Geschäftspartnern die Rechnungsstellung vereinfachen. Diese Vereinfachung wird durch die Anwendung derselben Norm für die MwSt-Meldung, wie von der ViDA vorgesehen, weiter unterstützt. Schließlich erleichtert die Verwendung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung nicht nur die Konsolidierung des Binnenmarktes für die elektronische Rechnungsstellung, sondern trägt auch zur Senkung der mit grenzüberschreitenden Transaktionen verbundenen Kosten für die Wirtschaftsakteure bei.“

Die EU-Kommission konstatiert, dass die Ziele der Richtlinie aus 2014 nur teilweise erreicht wurden. Konkret sind die beiden unmittelbaren Ziele: 1) die Beseitigung von Marktzutrittsschranken und Handelshemmnissen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Vorschriften und Normen ergeben, und 2) die Gewährleistung von Interoperabilität. Zwar sei Interoperabilität auf semantischer und syntaktischer Ebene durch die Schaffung einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung erreicht worden, Handlungsbedarf sieht die EU-Kommission aber insbesondere auch bei der Interoperabilität der Übermittlung.

Zur Effizienzanalyse für die Wirtschaftsakteure zeigten die Ergebnisse der KMU-Konsultationen, dass die Kosten je nach ausgewähltem Dienstepaket für E-Rechnungen und dem Aufkommen an bearbeiteten E-Rechnungen variieren. Kosten entstehen u. a. durch die Einrichtung – gerade im grenzüberschreitenden Kontext. Interessant sind die Zahlen, die genannt werden: „Der quantitative Nutzen der Automatisierung der Rechnungsstellung wird auf etwa 5,28 Euro pro ausgestellte elektronische Rechnung und 8,40 Euro pro erhaltene elektronische Rechnung geschätzt, wobei die Arbeitskosten pro Stunde mit 46 Euro veranschlagt werden. Größere Einsparungen werden erzielt, wenn der gesamte Zyklus vom Auftrag bis zur Bezahlung, einschließlich Bestellungen, Transportdokumente, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, automatisiert wird. Die Automatisierung dieser Prozesse ermöglicht einen einheitlichen elektronischen Dokumentenaustausch und einen automatisierten Abgleich, wodurch sich schätzungsweise zwischen 25 Euro und 65 Euro pro Zyklus vom Auftrag bis zur Bezahlung einsparen lassen.“

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel