Abgabenordnung - 11. Januar 2024

BFH zur Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer – Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags

BFH, Urteil X R 30/21 vom 23.08.2023

Leitsatz

  1. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens – berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen.
  2. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2022 – VII R 21/21, BFHE 278, 1, BStBl II 2023 S. 304 und vom 15.11.2022 – VII R 55/20, BFHE 278, 403, BStBl II 2023 S. 621).

Quelle: Bundesfinanzhof