BFH, Beschluss V R 37/18 vom 23.07.2020
Leitsatz
Übereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf.
Quelle: BFH
BFH, Beschluss V R 37/18 vom 23.07.2020
Übereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf.
Quelle: BFH
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