EU-Recht - 7. Oktober 2022

Staatliche Beihilfen: Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zum Befristeten Krisenrahmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.10.2022

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags übermittelt, um den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zu verlängern und anzupassen. Der Befristete Krisenrahmen ermöglicht den Mitgliedstaaten, die in den Vorschriften für staatliche Beihilfen vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen. Er wurde erstmals am 20. Juli 2022 geändert, um das Paket zur Wintervorsorge zu ergänzen und den Zielen des REPowerEU-Plans zu entsprechen. Die Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, sich zum Vorschlagsentwurf der Kommission zu äußern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte: „Wir stehen vor einer schweren Energiekrise, von der Haushalte und Unternehmen in ganz Europa betroffen sind. Auf diese gemeinsame Herausforderung brauchen wir eine gemeinsame und koordinierte Antwort, die die grundlegende Stärke Europas – unseren Binnenmarkt – nicht gefährdet.“ Damit der Befristete Krisenrahmen auch weiterhin seinen Zweck erfüllt, konsultiere man die Mitgliedstaaten, „um den sich entwickelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und der Industrie Rechnung zu tragen.“ In dem Vorschlag würden „wichtige Schutzmaßnahmen beibehalten und gestärkt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren und unsere grünen Ziele zu erreichen.“

Änderungsvorschläge der Kommission

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seiner Auswirkungen auf die Energiesituation schlägt die Kommission vor, den Befristeten Krisenrahmen zu verlängern und zu ändern. Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzen den Vorschlag der Kommission über eine marktbezogene Notfallmaßnahme, über den am 30. September 2022 im Rat eine politische Einigung erzielt wurde. Sie sollen sicherstellen, dass der Befristete Krisenrahmen es den Mitgliedstaaten weiterhin ermöglicht, die Wirtschaft in notwendiger und angemessener Weise zu unterstützen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter anderem konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten zu möglichen Änderungen in Bezug auf:

  • eine Verlängerung des Befristeten Krisenrahmens;
  • eine verhältnismäßige Anhebung der in den Bestimmungen über begrenzte Beihilfebeträge vorgesehenen Beihilfehöchstgrenzen – um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Unternehmen in allen von der Krise betroffenen Sektoren, einschließlich Landwirtschaft und Fischerei, direkte Zuschüsse oder andere Formen der Beihilfe zu gewähren;
  • eine gezielte Anpassung angesichts der hohen Marktvolatilität, um den Zugang zu Liquiditätshilfen für Energieunternehmen weiter zu erleichtern, damit sie die finanziellen Sicherheiten für ihre Handelstätigkeiten abdecken können;
  • eine Vereinfachung der Kriterien, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, von hohen Energiepreisen betroffene Unternehmen (einschließlich energieintensiver Nutzer) zu unterstützen – um sicherzustellen, dass die Unterstützung zielgerichtet und verhältnismäßig bleibt und gleichzeitig Anreize zur Senkung der Energienachfrage erhalten bleiben;
  • eine Klarstellung der Kriterien, die die Kommission bei der Bewertung von Rekapitalisierungsmaßnahmen anzuwenden beabsichtigt, um einen wirksamen Wettbewerb zu erhalten; und
  • zusätzliche Maßnahmen, um die der Senkung der Stromnachfrage zu unterstützen – im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission für eine marktbezogene Notfallmaßnahme, über die am 30. September 2022 eine politische Einigung im Rat erzielt wurde.

Quelle: EU-Kommission