Klimaschutz - 11. Juli 2023

Parlament beschließt neue Regeln zur Förderung von Energieeinsparungen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 11.07.2023

  • Energieeffizienz-Richtlinie setzt neue Einsparziele für 2030
  • Senkung des Energieverbrauchs um 11,7 % auf EU-Ebene
  • Neue Gesetzgebung soll dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiesicherheit zu erhöhen

Das Parlament hat die bereits mit dem Rat abgestimmten Pläne gebilligt, mit denen neue Energieeinsparziele für das Jahr 2030 im Rahmen des Europäischen Grünen Deals festgelegt werden.

Das Gesetz wird Energiesparziele sowohl für den Primär- als auch für den Endenergieverbrauch in der EU festlegen.

Die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7 % sinkt (im Vergleich zu den Prognosen für 2020). Ein robuster Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus wird dieses Ziel begleiten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge zu diesem verbindlichen EU-Ziel erfüllen.

Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,5 % pro Jahr einsparen. Ab 2025 sollen im Schnitt jährlich 1,5 % Energie eingespart werden, beginnend mit 1,3 % in 2025 und schließlich auf 1,9 % bis Ende 2030 steigend.

Die Einsparungsziele sollen auf unterschiedlichen Ebenen – lokal, regional und national – in diversen Sektoren umgesetzt werden – z. B. in der öffentlichen Verwaltung, in Gebäuden, Unternehmen, Rechenzentren usw. Die Abgeordneten betonten, dass das System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken sollte, der seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9 % senken muss. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass jedes Jahr mindestens 3 % der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden renoviert werden. Die Richtlinie legt auch neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme fest.

(…)

Nächste Schritte

Das Parlament hat die Richtlinie mit 471 zu 147 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Ministerrat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Quelle: EU-Parlament