Berufsstand - 24. Februar 2023

DStV adressiert Vorschläge zum Bürokratieabbau an das BMJ

DStV, Mitteilung vom 23.02.2023

Das BMJ hat eine Befragung zum Bürokratieabbau durchgeführt. Der DStV adressiert Verbesserungsvorschläge und führt neun, für die kleinen und mittleren Kanzleien zentrale Punkte aus. Nun wird erwartungsvoll auf die weitere Entwicklung geblickt.

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) fordert schon lange: mehr Bürokratieabbau! In Zeiten außergewöhnlicher Krisen und Herausforderungen gilt es nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), die Transformation Deutschlands zu nachhaltigem Wirtschaften und größerer Widerstandsfähigkeit fortzusetzen. Dazu möchte es den Normenbestand kritisch in den Blick nehmen. Um Entlastungspotenziale zu identifizieren, hat das BMJ die Praxis befragt. Der DStV hat seine wesentlichen Forderungen zum Bürokratieabbau erneut vorgetragen und eine zeitnahe Umsetzung angeregt.

Keine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen

So setzt sich der DStV dafür ein, auf die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zu verzichten. Der DStV spricht sich klar dagegen aus, die bereits eingeführte Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Gestaltungen auszuweiten. Die dadurch zu erwartenden massiven Berichtspflichten würden keinem erkennbaren praktischen Nutzen gegenüberstehen. Statt neue Bürokratie aufzubauen, empfiehlt der DStV, dass zunächst die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Meldepflicht zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eindeutig belegt sein sollte. Zudem müssten die Finanzverwaltungen der Länder ein wirksames Berichtswesen einrichten, um die bei Betriebsprüfungen entdeckten Fälle auszuwerten und gesetzlichen Handlungsbedarf zu ermitteln.

Anhebung der Buchführungsgrenzen und der Grenze für die Ist-Besteuerung

Ein weiterer Vorschlag des DStV zum Bürokratieabbau ist, die steuerlichen Buchführungsgrenzen anzuheben bei gleichlaufender Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze für die Ist-Besteuerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch hohe Steuerbürokratiekosten belastet. Durch Ausweitung des Wahlrechts, die Einnahmenüberschussrechnung für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden, könnten für KMU der Zeitaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Buchhaltung und der Erstellung der Steuererklärungen deutlich reduziert werden.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Bereits in 2011 beschloss das damalige Bundeskabinett, die Aufbewahrungsfristen für Belege nach dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht zu harmonisieren und auf fünf Jahre zu begrenzen. Die damaligen Gespräche des Bundesministeriums der Finanzen mit der Praxis belegten, dass dies ein Bürokratieabbau-Booster wäre. Passiert ist seitdem nichts. Der DStV regt daher nachdrücklich eine Verkürzung und Harmonisierung der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten an. Durch eine Begrenzung auf fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, deutlich abgebaut werden.

Erleichterungen bei den Kug-Abschlussprüfungen

Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) besteht dringender Handlungsbedarf: Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bedeuten eine große Belastung für die betroffenen Unternehmen und die involvierten Steuerberatungskanzleien. Insbesondere die Vielzahl von Korrekturarbeiten, die im Fall von festgestellten Nachforderungen oder Erstattungen zu erfolgen haben, bedeuten einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand. Daher fordert der DStV die Einführung einer konkreten Bagatellgrenze für geringe Nachforderungen. Zudem setzt sich der DStV für eine zielgerichtete Digitalisierung und medienbruchfreie Ausgestaltung des Verfahrens ein.

Weitere DStV-Anregungen zum Bürokratieabbau

Für folgende weitere Themen hat sich der DStV in der Befragung stark gemacht, um Erleichterungen für die Unternehmen und die steuerberatenden Berufe zu bewirken:

  • Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu einem Verrechnungsmodell
  • Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen – insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung hin zu einem „One in, two out“-Prinzip
  • Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren
  • Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung („SAFE“)

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V.