EU-Recht - 2. Februar 2024

Börsennotierungen in Europa: Rat und Parlament erzielen Einigung über neuen Rechtsakt

Rat der EU, Pressemitteilung vom 01.02.2024

Der Rat und das Parlament haben eine vorläufige Einigung über das Maßnahmenpaket für Börsennotierungen erzielt. Mit diesem Rechtsakt soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen gesteigert und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen aller Größen, einschließlich KMU, erleichtert werden.

Mit der Einigung sollen Bürokratie und Kosten verringert werden, um europäischen Unternehmen aller Größen, insbesondere aber kleinen und mittleren Unternehmen, dabei zu helfen, Zugang zu mehr Finanzierungsquellen zu erhalten.

Dadurch werden Anreize für Unternehmen geschaffen, in der EU an die Börse zu gehen und dort zu bleiben. Ein leichterer Zugang zu öffentlichen Märkten wird es den Unternehmen ermöglichen, die verfügbaren Finanzierungsquellen besser zu diversifizieren und zu ergänzen.

Die Einigung über das Maßnahmenpaket für Börsennotierungen wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und dazu beitragen, die Kapitalmärkte der EU im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion attraktiver zu machen. Es ist wichtig, dass wir Unternehmen zum Gang an die Börse ermutigen und gleichzeitig ein hohes Niveau an Anlegerschutz und Marktintegrität in der gesamten Union sicherstellen.

Vincent Van Peteghem, Finanzminister Belgiens

Mit der vorläufigen Einigung wird ein Gleichgewicht zwischen der Lockerung der derzeitigen Offenlegungspflichten und der Wahrung der Integrität und Effizienz der Märkte in Bezug auf den Marktmissbrauchsrahmen erzielt, indem der Umfang der Offenlegungspflicht bei zeitlich gestreckten Vorgängen (mehrstufigen Ereignissen) eingeschränkt wird. Die Pflicht der unverzüglichen Offenlegung gilt nicht mehr für die Zwischenschritte des Vorgangs; vielmehr müssen die Emittenten nur Insiderinformationen zu dem Ereignis, mit dem der zeitlich gestreckte Vorgang abgeschlossen wird, offenlegen.

Ferner werden die Vorschriften für Finanzanalysen gelockert, damit mehr Analysen zu KMU in der EU durchgeführt werden. Dies ist wichtig, um potenzielle Anleger über die Aussichten der Investitionen in KMU zu informieren; außerdem wird damit die Sichtbarkeit der notierten Emittenten verbessert.

Der Rat und das Parlament sind übereingekommen, dass Wertpapierfirmen dafür sorgen müssen, dass die von ihnen verbreiteten emittentengesponserten Analysen im Einklang mit dem Verhaltenskodex der EU erstellt werden.

Die Einigung sieht auch die Möglichkeit der erneuten Bündelung von Zahlungen für Analysen und die Ausführung von Aufträgen vor.

Mit der Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament werden die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der ESMA und den nationalen zuständigen Stellen beispielsweise zu Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern gestärkt.

Darüber hinaus haben der Rat und das Parlament auch im Hinblick auf die Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien eine vorläufige Einigung erzielt.

Nächste Schritte

Der Wortlaut der vorläufigen Einigung wird jetzt abschließend überarbeitet und den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Nach der Billigung müssen der Rat und das Parlament die Texte förmlich annehmen.

Quelle: Rat der EU