Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.11.2023
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll mit der Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wie aus dem Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) hervorgeht. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden. Die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege habe ein herausragendes Potenzial für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung. Sie müsse daher konsequent weiterentwickelt und beschleunigt werden, heißt es in dem Entwurf.
In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Allerdings wird die freiwillige Anwendung bisher eher selten genutzt, daher wird auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Das Ziel ist den Angaben zufolge eine vollumfängliche, weitgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der erste Anwendungsfall sei der digital gestützte Medikationsprozess. Als nächste Anwendungen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordatenbefunde folgen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 806