Digitalabgabe - 24. Juni 2021

Der falsche Weg zur Solidarität

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu schultern, hat die EU ein historisches Aufbauprogramm aufgelegt. Beglichen werden sollen die entstehenden Schulden unter anderem mit einer neuen Digitalabgabe. Eine Steuer, die zu Recht umstritten ist.

Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Landschaft, nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union. Ob daraus größere Risse entstehen, ist derzeit noch nicht abzusehen, ebenso wenig, wie viel Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese wieder einzuebnen. Viele Folgen der Corona-Krise dürften zudem erst in der Rückschau in Gänze zu beurteilen sein. Fest steht bislang: Um zu verhindern, dass Unternehmen in Existenznöte geraten, sind vielerorts finanzielle Hilfspakete geschnürt worden. Auch die EU selbst hat einen Corona-Fonds aufgelegt, um den Mitgliedsstaaten zur Bewältigung der Krise unter die Arme zu greifen. Etwas mehr als die Hälfte der Mittel wird die Kommission als nicht rückzahlbare Zuschüsse an EU-Staaten überweisen. Weitere Gelder können die Länder als zinsgünstige Darlehen beantragen.

EU-Aufbauprogramm in historischer Dimension

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte nimmt die Kommission Schulden dieser Art auf. Dieses historische Aufbauprogramm mit dem klingenden Namen „Next Generation EU“ hat seinen Preis. Denn die Schulden müssen irgendwann beglichen werden – und zwar aus dem EU-Haushalt, von allen Mitgliedstaaten gemeinsam. Es ist daher nachvollziehbar, dass die EU-Staats- und Regierungschefs auf der Suche nach neuen Eigenmitteln sind. Bereits vor einem Jahr forderten die europäischen Staats- und Regierungschefs die EU-Kommission auf, einen Vorschlag für eine Digitalabgabe vorzulegen, die spätestens bis Januar 2023 eingeführt werden soll.

Überlegungen zur Digitalabgabe

Inzwischen hat die EU-Kommission in einem Fahrplan erste Überlegungen aufgezeigt. Der für Juli geplante Vorschlag für eine Digitalabgabe soll demnach komplementär zu den Arbeiten auf Ebene der Organization for Economic Cooperation and Development (OECD) sein, für die bis Mitte 2021 eine Einigung angestrebt ist. Die jüngste Einigung der Finanzminister der G7-Staaten ist hier ein gutes Signal. Zur Ausgestaltung der Digitalabgabe werden von der EU-Kommission derzeit Optionen geprüft: Dazu zählt beispielsweise ein Aufschlag auf die Körperschaftsteuer von Unternehmen, die bestimmte digitale Tätigkeiten in der EU ausüben. Auch über eine Steuer auf Einkünfte, die durch bestimmte digitale Tätigkeiten in der EU erzielt werden, wird nachgedacht. Ferner ist eine Steuer auf digitale Transaktionen im B2B-Bereich im Gespräch. Aus den Diskussionen über die Digitalabgabe, an denen DATEV sich beteiligt hat, kristallisiert sich bereits jetzt heraus, dass der Anwendungsbereich einer zukünftigen Digitalabgabe recht breit aufgestellt sein wird. Damit dürfte eine Vielzahl von Unternehmen betroffen sein – diskutiert wird eine Umsatzschwelle ab 500.000 Euro.

Digitalisierung nicht bestrafen

Ein solches Vorhaben ist aus mehreren Gründen kontraproduktiv. Die europäische Wirtschaft befindet sich in einem Transformationsprozess hin zu digitalen Geschäftsmodellen. Um das Ziel der EU der digitalen Souveränität zu erreichen, muss die Wirtschaft ihre Angebote und Dienstleistungen digital umsetzen. Wenn die Union nun ausgerechnet Unternehmen, die genau hier erfolgreich agieren, mit einer Digitalabgabe belastet, konterkariert das dieses Ziel zumindest teilweise. Bei der Einführung digitaler Geschäftsmodelle ist eine Gewinnverlagerung, die zur Nichtbesteuerung führt, für die große Mehrheit der traditionellen Unternehmen weder Ziel noch beabsichtigter Nebeneffekt. Sie leisten weiterhin ihren fairen Anteil. Eine europäische Digitalabgabe ist daher nicht zielführend. Sinnvoller ist eine übergeordnete Lösung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen, wie sie derzeit von der OECD erarbeitet wird. Damit würde eine konsensbasierte und international abgestimmte Lösung in den Fokus rücken. Nur ein verständlicher und global ausgerichteter Ansatz, der Steuersicherheit und verbindliche Regelungen zur Streitvermeidung und Streitbeilegung vorsieht, bietet der Wirtschaft Rechtssicherheit. Das Ziel der EU – eine gerechte und faire Besteuerung – ist gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zu begrüßen. Jedoch muss die Einführung einer neuen Steuer in ihrer Wirkung auf die Unternehmensbesteuerung im Ganzen berücksichtigt werden. Eines steht fest: Die zu schulternde Last der Krisenbewältigung darf sich nicht auf die Digitalwirtschaft begrenzen.

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Zum Autor

Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
CEO der DATEV eG; Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland.
Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership, #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment.
Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens“

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