In den vergangenen Monaten häuften sich die Betriebsprüfungen in Apotheken. Der Fiskus prüft dabei digital auch Daten aus den Warenwirtschaftssystemen. Die Rahmenbedingungen sind zum Teil problematisch.
Die Definition, welche Daten dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden müssen, überlässt die Bundessteuerberaterkammer dem Steuerberater. Eine gefährliche Aufgabenzuweisung, ist doch der geschuldete Datenumfang hoch umstritten.
Der heikle Sachverhalt liegt nun dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor. Bis dahin sollten sich die Steuerberater an der Minimallösung orientieren, die vom Hessischen Finanzgericht (Az. 4 K 422/12 vom 24. April 2013) akzeptiert wurde. Demnach brauchen dem Prüfer keine Kasseneinzeldaten geliefert werden. Dieser Meinung ist auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Gegenläufig entschieden hat allerdings das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az. 1 K 396/12 am 23. Mai 2013).
Fragliche Hinzuschätzungen
Die Softwarehäuser der Apotheken sind vorsichtig geworden, weil es bei der Aushändigung der Kasseneinzeldaten häufig zu Fehlinterpretationen des Fiskus mit nachfolgenden, teils ruppigen Hinzuschätzungen kam. Sie liefern nur noch, was der Apotheker und sein Steuerberater bestellen. Steuerberater sind klug beraten, sich den Inhalt der Daten-CD vor der Weitergabe anzusehen. Noch besser ist eine Simulation der Betriebsprüfung mit DATEV ACL comfort, wie dies in anderen Branchen teilweise schon vor Einreichen des Jahresabschlusses üblich ist. Die Standardtools sollten dabei angepasst werden, analog zu den gebräuchlichen Tools der Finanzverwaltung bei der Prüfung von Apotheken. Nur so können Steuerberater schon vor der Betriebsprüfung mit den Mandanten mögliche Fragen des Betriebsprüfers besprechen und für die Zukunft eine steuerrechtskonforme Datenabbildung und Archivierung gewährleisten.
Mehr dazu
Mehr DAZU
VORTRAGSVERANSTALTUNG
Aktuell im Gespräch – Elektronische Kassenbetriebsprüfung – Praxiserfahrungen von Betriebsprüfern und Steuerberatern (Art.-Nr. 70268)
Die Referenten Joachim Zimmermann, EDV-Fachprüfer bei der Finanzverwaltung Baden-Württemberg, und Olaf Ludwig, Steuerberater, informieren über die Anforderungen, Erfahrungen und Prüfungstechniken sowie Möglichkeiten zur Steuerabwehrberatung bei der Prüfung digitaler Unterlagen.
Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Info-CD mit Praxishinweisen, Rechtsprechung zur Kassenführung, Workflow Umrüstung Registrierkasse, Checkliste zu Registrierkassen, einen Mandantenvortrag sowie ein Mandantenschreiben mit den wichtigsten Anforderungen an die Kassenführung.
Detaillierte Seminarinhalte und weitere Informationen finden Sie unter
www.datev.de/ elektronische-betriebspruefung
TERMINE
01.10.2013 Dortmund 08.10.2013 Bayreuth
02.10.2013 Hannover 15.10.2013 Ratingen
07.10.2013 Dresden 16.10.2013 Schwaig
ANMELDUNG UND WEITERE INFOS
Tel. +49 911 319-6144
Fax +49 911 319-7374
E-Mail apveranstaltungen@ service.datev.de
Weitere Infos zum Programm DATEV ACL comfort finden Sie unter www.datev.de/acl