Digitale Betriebsprüfung von Apotheken - 11. Juli 2013

Möglichst wenig liefern

In den vergangenen Monaten häuften sich die Betriebsprüfungen in Apotheken. Der Fiskus prüft dabei digital auch Daten aus den Warenwirtschaftssystemen. Die Rahmenbedingungen sind zum Teil problematisch.

Die Definition, welche Daten dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden müssen, überlässt die Bundessteuerberaterkammer dem Steuerberater. Eine gefährliche Aufgabenzuweisung, ist doch der geschuldete Datenumfang hoch umstritten.
Der heikle Sachverhalt liegt nun dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor. Bis dahin sollten sich die Steuerberater an der Minimallösung orientieren, die vom Hessischen Finanzgericht (Az. 4 K 422/12 vom 24. April 2013) akzeptiert wurde. Demnach brauchen dem Prüfer keine Kasseneinzeldaten geliefert werden. Dieser Meinung ist auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Gegenläufig entschieden hat allerdings das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az. 1 K 396/12 am 23. Mai 2013).

Fragliche Hinzuschätzungen

Die Software­häuser der Apotheken sind vor­sichtig geworden, weil es bei der Aus­händi­gung der Kassen­einzel­daten häufig zu Fehl­inter­pre­tationen des Fiskus mit nach­folgenden, teils ruppigen Hin­zu­schätz­ungen kam. Sie liefern nur noch, was der Apotheker und sein Steuer­berater bestellen. Steuer­berater sind klug beraten, sich den Inhalt der Daten-CD vor der Weiter­gabe anzusehen. Noch besser ist eine Simu­lation der Betriebs­prüfung mit DATEV ACL comfort, wie dies in anderen Branchen teil­weise schon vor Ein­reichen des Jahres­ab­schlusses üblich ist. Die Standard­tools sollten dabei an­ge­passt werden, analog zu den ge­bräuch­lichen Tools der Finanz­ver­waltung bei der Prüfung von Apotheken. Nur so können Steuer­berater schon vor der Betriebs­prüfung mit den Mandanten mögliche Fragen des Betriebs­prüfers besprechen und für die Zukunft eine steuer­rechts­konforme Daten­ab­bildung und Archi­vierung gewähr­leisten.

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VORTRAGSVERANSTALTUNG
Aktuell im Gespräch – Elektronische Kassen­­betriebs­prüfung – Praxis­erfahrungen von Betriebs­prüfern und Steuerberatern (Art.-Nr. 70268)

Die Referenten Joachim Zimmermann, EDV-Fachprüfer bei der Finanz­verwaltung Baden-Württemberg, und Olaf Ludwig, Steuerberater, informieren über die Anforderungen, Erfahrungen und Prüfungs­techniken sowie Möglichkeiten zur Steuer­abwehr­beratung bei der Prüfung digitaler Unterlagen.

Teilnehmer erhalten eine umfang­reiche Info-CD mit Praxis­hinweisen, Rechtsprechung zur Kassen­führung, Workflow Umrüstung Registrier­kasse, Checkliste zu Registrier­­kassen, einen Mandanten­­vortrag sowie ein Mandanten­schreiben mit den wichtigsten Anforderungen an die Kassenführung.

Detaillierte Seminarinhalte und weitere Informationen finden Sie unter
www.datev.de/ elektronische-betriebspruefung

TERMINE
01.10.2013 Dortmund 08.10.2013 Bayreuth
02.10.2013 Hannover 15.10.2013 Ratingen
07.10.2013 Dresden 16.10.2013 Schwaig

ANMELDUNG UND WEITERE INFOS

Tel. +49 911 319-6144
Fax +49 911 319-7374
E-Mail apveranstaltungen@ service.datev.de

Weitere Infos zum Programm DATEV ACL comfort finden Sie unter www.datev.de/acl

Zum Autor

Dr. Bernhard Bellinger

ist in eigener Kanzlei mit 30 Angestellten tätig. Sein Spezialgebiet ist die steuerliche und juristische Betreuung von Apotheken.

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