E-Rechnung - 2. April 2024

Die E-Rechnung kommt! Jetzt handeln!

Ab Januar 2025 ist die Einführung der E-Rechnung in deutschen Unternehmen Pflicht. Ivo Moszynski erläutert im Interview, was genau dahintersteckt und welche Vorteile die E-Rechnung mit sich bringt. Er ist Leiter Strategie E-Rechnung bei der DATEV eG, Vorsitzender des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und Mitglied im Vorstand des Verbands elektronische Rechnung e.V. (VeR).

Das Interview führte Daniel Niemann

DANIEL NIEMANN: Hallo Ivo, vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast. Jetzt ist es offiziell. Die E-Rechnung kommt. Was steckt eigentlich dahinter?
IVO MOSZYNSKI: Im nun endlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist ab dem 01.01.2025 die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung in Deutschland für B2B Umsätze vorgesehen. Für den Versand der elektronischen Rechnung sieht der Gesetzgeber großzügige Übergangsfristen vor, für den Empfang müssen allerdings bereits ab dem 01.01.2025 alle Unternehmen vorbereitet sein.

Wo liegen die Vorteile der E-Rechnung? Einerseits für unsere Mitglieder und andererseits für deren Mandanten?
Für die Unternehmen bedeutet dies geringere Kosten beim Versand der Rechnung, schnellere Bearbeitungszeiten beim Rechnungsempfänger und damit verbunden auch die Möglichkeit einer schnelleren Bezahlung. Dies resultiert vor allem daraus, dass der Rechnungsempfänger seinen Rechnungseingangsprozess digitalisieren wird und somit eine höhere Transparenz, keine Medienbrüche und mehr Prozessschritte digitalisieren kann. Die Rechnungen müssen beispielsweise nun nicht mehr mühsam eingescannt, ausgelesen oder abgetippt werden, sondern können nun direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden.

Aus der Praxis meiner Kundengespräche weiß ich: Viele Steuerberatungskanzleien versenden ihre Ausgangsrechnungen per PDF oder per Post. Was können unsere Mitglieder nun tun?
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben bereits ausgeführt, dass auch sogenannte ZUGFeRD-Rechnungen als gesetzeskonform anerkannt werden. Diese beinhalten sowohl eine PDF-Ansicht der Rechnung als auch eine XML Datei für die automatisierte Weiterverarbeitung. Gerade in der Anfangsphase können uns diese sogenannten hybriden Rechnungsformate helfen, den Übergang in die Digitalisierung der Rechnungsprozesse zu erleichtern.

Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen kommt nun bereits zum 01.01.2025. Hier kann die Einrichtung einer E-Mail-Adresse für den Empfang von Eingangsrechnungen wie Rechnung@Kanzlei.de oder Rechnung@Unternehmen.de eine große Hilfe sein, oder?
Grundsätzlich ist die Einrichtung einer separaten E-Mail-Adresse ein guter erster Schritt. Allerdings sehen wir als DATEV die E-Mail als Übertragungskanal für Rechnungen eher kritisch. Die Betrugsanfälligkeit und auch die Zuverlässigkeit der E-Mail-Zustellung wird in der Praxis – gerade im Hinblick auf den anstehenden Anstieg der E-Rechnungen – viele Probleme verursachen.

Mit welchen Programmen kann der Mandant der DATEV-Steuerberatungskanzlei heute E-Rechnungen empfangen oder versenden?
DATEV bietet bereits heute ein großes Unterstützungsangebot im Kontext der E-Rechnung an. DATEV Unternehmen online zusammen mit DATEV Upload MailDATEV Upload online und DATEV Belege online unterstützt Mandaten vom Eingang der E-Rechnungen und Belege über deren Prüfung, Freigabe und Bearbeitung bis zur Bezahlung. Dort können alle betriebswirtschaftlich relevanten Daten erfasst und revisionssicher in der DATEV-Cloud gespeichert werden. Mit dem Zusatzmodul DATEV Auftragswesen next können E-Rechnungen erstellt und versendet werden. Auch alle DATEV Mittelstand-Programme unterstützen Mandanten bei der Erstellung und dem Versand von E-Rechnungen. Darüber hinaus gibt es abhängig vom Anwendungsfall weitere DATEV Programme, die im Kontext der E-Rechnung eingesetzt werden können. Mehr Informationen dazu gibt es unter: E-Rechnung: Erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen.

Wie geht es mit dem Thema weiter? Kannst du schon verraten, woran wir im Hintergrund arbeiten?
Wir als DATEV glauben, dass die E-Rechnung den Unternehmen nur dann einen Mehrwert bietet, wenn wir den Gesamtprozess von der Rechnungsschreibung bis hin zur Rechnungsverbuchung nicht nur digitalisieren, sondern ganzheitlich verbessern. Aus diesem Grund wird DATEV bereits ab dem 01.01.2025 eine Plattformlösung anbieten werden, mit der alle Unternehmen ihre Rechnungen sicher austauschen können. Diese Plattform beinhaltet als zentrales Element ein Aus- und Eingangspostfach für sämtliche Aus- und Eingangsrechnungen eines Unternehmens und wird natürlich an unsere DATEV-Softwareprodukte und auch an Partnerlösungen angebunden sein. Wichtig ist zudem, dass die Nutzung der Plattform nicht nur DATEV-Kunden vorbehalten ist, sondern allen interessierten Unternehmen offen steht.

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Laden Sie sich den Leitfaden zur Einführung der E-Rechnung hier kostenfrei herunter.

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Zum Autor

Daniel Niemann

ist tätig als Kundenverantwortlicher im Außendienst und betreut Steuerberatungskanzleien in der Region Köln. Zusätzlich hatte er auch einen Lehrauftrag an der FH Aachen.

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