Jahresabschlussgespräch - 30. März 2023

Der Blick nach vorne

Mit der Umstellung auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken stehen in DATEV Kanzlei- Rechnungswesen zwei kostenfreie Beratungslösungen zur Verfügung: die Jahresabschlusspräsentation und die Standard-Planung. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Markus Hoffarth-Righetti über die Vorteile der beiden Lösungen bei der betriebswirtschaftlichen Beratung.

Bei der Hoffarth & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB aus Niederahr sind derzeit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Kanzlei ist mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet, seit es 2019 zum ersten Mal vergeben wurde. Neben der normalen Steuerdeklaration, dem Jahresabschluss und der Buchführung spielt auch die betriebswirtschaftliche Beratung für die Kanzlei eine Rolle. „Wenn auch nicht im Tagesgeschäft, so doch sehr wohl im Monats- und Wochengeschäft“, so Markus Hoffarth-Righetti. „Wir nehmen als Aufhänger eigentlich immer das Jahresabschlussgespräch und versuchen, darüber ein paar Impulse für die Zukunft mitzugeben.“ Die Grundlage für diese vorausschauenden Jahresabschlussgespräche sind dabei immer die Zahlen aus der Finanzbuchführung, die in solchen Gesprächen präsentiert werden. Was daraus folgt, ist die klassische betriebswirtschaftliche Beratung. Hier wird dann auch besprochen, wo die Reise hingehen soll. „Wenn Mandanten aktiv auf uns zukommen und eine Planungsrechnung benötigen, dann ist dieser Wunsch meistens von außen angestoßen. Mandate unserer Größenordnung haben in der Regel kein dezidiertes Controlling-System, das es ihnen erlauben würde, eine Planungsrechnung zu erstellen. Da gibt es einzelne, aber die große Masse eigentlich nicht“, erklärt der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Neue Beratungslösungen in Kanzlei-Rechnungswesen

Mit den neuen Beratungslösungen Jahresabschlusspräsentation und Standard-Planung stehen in Kanzlei-Rechnungswesen zwei Tools zur Verfügung, die gerade auch im Jahresabschlussgespräch zum Einsatz kommen. Die Präsentation macht es möglich, grafisch übersichtlich und für die Mandanten leicht nachvollziehbar den Jahresabschluss zu erörtern. Diese Lösung wird in der Kanzlei Hoffarth & Partner allerdings eher selten eingesetzt. Das hat auch einen Grund, der wiederum nichts mit der Lösung selbst zu tun hat. In der Kanzlei Hoffarth & Partner werden die Jahresabschlussgespräche schon früh im Jahr geführt, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine endgültigen Werte und Zahlen vorliegen. Die Standard-Planung hingegen ist auch früh im Jahr schon gut einsetzbar. „Wir halten die Jahresabschlussbesprechung live aus Kanzlei-Rechnungswesen heraus. So kann ich einfach fragen, was wäre denn, wenn? Dann rechte Maustaste zur Standard-Planung und schon habe ich einen Ausblick zur Hand“, sagt Markus Hoffarth-Righetti. Eine weitverbreitete Praxis besteht darin, diese Planung mit einer Excel-Lösung aufzubereiten. Nichts für die Kanzlei aus Niederahr. „Ich kenne diese Excel-Lösungen aus der Unternehmensbewertungsschiene vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Aber ich habe immer die Befürchtung, dass bei diesen Excel-Lösungen die Formel kaputtgehen könnte oder ich irgendeine Formel in einem Feld überschreibe.“ Zudem sei nie klar, ob das aktuelle Tableau verwendet werde, ob alles zusammenpasst oder ob die richtige Arbeitshilfe im Einsatz ist. „In Nürnberg weiß ich die ganze Mannschaft dahinter, die mir die Sicherheit gibt, alle Summen richtig gezogen zu haben“, so Markus Hoffarth-Righetti. Die Vorteile der Standard-Planung gegenüber einer Excel-Lösung liegen demnach klar auf der Hand: Die Software ist in sich stimmig, sie ist ausgereift. Die zugrunde liegenden Formeln können nicht einfach verändert werden. Die Daten werden direkt aus dem Bestandsprogramm gezogen und müssen nicht noch mühselig irgendwo eingegeben werden.

Die Beratungslösungen in der Praxis

Doch es gibt keine Lösung, die nicht noch verbessert werden könnte. Bei der Jahresabschlusspräsentation vermisst der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nichts: „Die Präsentation ist schön, umfänglich und aktuell. Schön wäre es, wenn ich bestimmte Grafiken direkt aus dem Rechnungswesen heraus abrufen könnte, ohne den Umweg über PowerPoint gehen zu müssen.“ Das wäre auch praktisch, um sie dann in den Jahresabschlussbericht zu bekommen, „denn das Bilanzberichtsprogramm kennt diese schicken Grafiken noch nicht.“ Überhaupt gewännen auch andere Programme an Attraktivität, wenn sie diese Form der grafischen Aufbereitung mitbrächten. Die Standard-Planung wiederum wird in der Kanzlei in den Jahresabschlussgesprächen eingesetzt und geschätzt, weil sie einen schnellen Ausblick direkt aus Kanzlei-Rechnungswesen heraus ermöglicht. Eine integrierte Planungsrechnung mit Liquiditätsplanung allerdings, wie sie in den Wirtschaftsberatungsprogrammen möglich ist, gibt die Standard-Planung auch nicht her. „Genau diese integrierte Planung fehlt. Das wäre schön, wenn die Wirtschaftsberatung und die Standard-Planung hier zusammenfinden. Ich weiß aber auch, dass DATEV daran arbeitet, die Standard-Planung zu einer integrierten Planungsrechnung zu erweitern“, ergänzt Markus Hoffarth-Righetti. Berechnet man in seiner Kanzlei die Beratungsleistung, die diese beiden Angebote im Jahresabschlussgespräch ermöglichen? „Wenn ich im Jahresabschlussgespräch bin, um da einfach den Appetit anzuregen, dann berechne ich das nicht. Wir bepreisen erst bei tiefer gehenden Fragestellungen, die qualifiziertere Antworten erfordern, als eine Planungsrechnung mit simulierten Werten liefert.“

Tipps für Kollegen

Auch bei der Frage nach Tipps hat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine schnelle Antwort parat: „Einfach mal ausprobieren mit der eigenen Buchführung. Das ist der Klassiker. Dann die Planung mit einem einfachen Mandanten durchspielen und anschließend damit in die Beratung gehen. Die Mandanten in das Büro einladen und nicht mit Papier rausfahren. Im Büro steht die Technik und alles zur Verfügung, um auch mal Live-Daten zu zeigen.“ Wer mit einem Papierordner oder einem Datenträger zu den Mandanten fahre, könne oftmals nichts zeigen. Entweder gibt es vor Ort kein Besprechungszimmer oder es stört fortlaufend jemand das Gespräch. Da sei es in jedem Fall besser, im eigenen Büro, jenseits des Tagesgeschäfts in einer ruhigen Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. „Aus diesen Gesprächen ergibt sich meistens sehr viel.“ Dabei sind die beiden neuen Beratungslösungen aus Kanzlei-Rechnungswesen jedenfalls eine große Hilfe. In der Kanzlei Hoffarth & Partner vor allem die Standard-Planung. Denn der Blick nach vorne werde in diesen unsicheren Zeiten immer wichtiger. Dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es ein Anliegen, „bei all dem Nebel Leuchttürme aufzustellen, die man ansteuern kann.“

Mehr dazu

finden Sie unter www.datev.de/jahresabschlussgespraech

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel des Autors