Die Auswirkungen einer immer älter werdenden Gesellschaft sind mittlerweile auch in den Kanzleien zu spüren. Deshalb ist es wichtig, als attraktiver Arbeitgeber die besten Köpfe im Wettbewerb um neue Mitarbeiter zu gewinnen.
Viele Fachkräfte werden in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheiden und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig macht sich der Geburtenrückgang der vergangenen Jahrzehnte bemerkbar. Der Anteil junger Bundesbürger schwindet zunehmend und damit auch der Nachwuchs an Arbeitskräften. Und von denen entscheiden sich immer weniger für einen Beruf in der Steuerberatung. Viele Kanzleien haben heute bereits Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiter zu finden.
Deshalb besteht nicht nur die dringende Notwendigkeit festzustellen, wie der Bedarf an qualifizierten Fachkräften heute aussieht, sondern vielmehr ist danach zu fragen, wie er sich innerhalb der nächsten fünf Jahre entwickeln wird.
Wie weit geht die Schere noch auseinander?
Um ein umfassendes Bild von der Personalsituation in Kanzleien zu gewinnen, hat DATEV im Frühjahr dieses Jahres etwa 520 Kanzleiinhaber und -geschäftsführer nach ihrem Personalbedarf in den kommenden fünf Jahren befragt. Ferner hat die Genossenschaft ermittelt, wie Bedarfsdeckung bewertet wird und wie sich Entwicklungen, wie zum Beispiel die fortschreitende Digitalisierung, auf die Anforderungen an die Kanzleimitarbeiter auswirken.
Die Ergebnisse bestätigen, was Medien, Kammern und Verbände schon länger befürchten: Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist in den Kanzleien bereits angekommen und wird sich weiterhin verschärfen.
Das sagen die Kollegen
Die Stimmung unter den befragten Kanzleiinhabern ist dementsprechend zurückhaltend. So stuften sie die Möglichkeit, den aktuellen Personalbedarf zu decken, lediglich als befriedigend ein.
Innerhalb der nächsten fünf Jahre sehen die Berater bei Steuerfachangestellten (2,2), bei Auszubildenden Steuerfachangestellte (2,4) und bei Steuerfachwirten (2,6) den größten Bedarf. Bewertet wurde nach dem Schulnotensystem (1 = stark steigend, 6 = stark sinkend).
Da das Steuerrecht und damit die -beratung zunehmend komplexer werden, steigen auch die Anforderungen an die Fachkräfte und erfordern eine hohe Qualifikation. Hingegen sehen die befragten Kanzleiinhaber, dass die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt relativ wenig Auswirkung auf den Personalbedarf hat.
36 Prozent der Befragten nannten ein angenehmes Arbeitsklima sowie eine persönliche Atmosphäre als Grund, um als Arbeitgeber attraktiv für Bewerber zu sein, gefolgt von flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten mit 21 Prozent.
Attraktive Arbeitgeber werden gewinnen
Attraktivität als Arbeitgeber entsteht immer von innen nach außen.
Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie wichtig es für jede Kanzlei ist, sich als attraktiven Arbeitgeber aufzustellen, um qualifiziertes Fachpersonal und Nachwuchskräfte als neue Mitarbeiter zu gewinnen, damit sie auch in Zukunft für die Mandanten leistungsfähig und erfolgreich ist.
Aber wie wird die Kanzlei zum begehrten Arbeitgeber? Eins sei schon eingangs bemerkt: Attraktivität als Arbeitgeber entsteht immer von innen nach außen. Wie bei der Mandantengewinnung müssen die Informationen relevant, wahr und abgrenzend zum Wettbewerb sein und das alles in einer Form, die zur Kanzlei passt. Eine professionell gestaltete und gut aufbereitete Personalanzeige wird auch nur kurzfristigen Zuspruch hervorrufen, wenn das angekündigte Bild dahinter nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Auch wenn die Bewerbungen zunächst zahlreich sind, hilft es nichts, wenn die Kandidaten im weiteren Prozess wieder abspringen. Denn diejenigen, die das Bewerbungsverfahren durchlaufen und den Einstieg in die Kanzlei finden, werden schnell nach den versprochenen guten Arbeitgebereigenschaften suchen – sofern diese überhaupt genannt wurden. Ein deutliches Zeichen dafür, dass in der Bewerbungsphase zu viel in Aussicht gestellt wurde, sind Probezeitkündigungen durch den Arbeitnehmer.
Machen Sie sich als Arbeitgeber interessant
– in drei Schritten
Was die Kanzlei auszeichnet
Der Prozess ist bei allen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Region, immer gleich. Im ersten Schritt muss sich die Kanzlei mit ihren Eigenschaften als Arbeitgeber beschäftigen, ähnlich einer Bestandsaufnahme. Die Gehaltshöhe entscheidet nicht zwingend darüber, wie attraktiv ein Job ist. Das Salär hat immer nur kurzfristig überzeugende Kraft, das potenzielle Wettbewerber schnell angleichen oder überbieten können. Ausschlaggebend ist vielmehr das Arbeitsverhältnis als Ganzes. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeiten, das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, Entwicklungsmöglichkeiten oder verantwortungsvolle weitere Aufgaben. Es gilt also herauszustellen, was das Arbeiten in der jeweiligen Kanzlei ausmacht und warum sich ein Bewerber für eine bestimmte Kanzlei entscheiden soll.
Was Personalführung ausmacht
Die angekündigten Arbeitgebereigenschaften müssen der täglichen Arbeit standhalten können. Es kommt dabei auf den Kanzleiinhaber und seine Führungskräfte in den Niederlassungen an, wie der Mitarbeiter diese Eigenschaften erlebt. Beispielsweise ist eine flexible Arbeitszeit schnell eingeführt. Wenn die Mitarbeiter aber den Eindruck gewinnen, dass es in der Kanzlei nicht zum guten Ton gehört, nach acht Uhr morgens anzufangen und vor fünf Uhr nachmittags das Haus zu verlassen, helfen die guten Vorsätze wenig. Hier heißt es zu leben, was versprochen wird.
Was der Kanzleiauftritt aussagt
Nachdem Arbeitgebereigenschaften und Führungshaltung erarbeitet sind, geht es im dritten Schritt darum, wie die positiven Kanzleicharakteristika nach außen kommuniziert und allen potenziellen Bewerbern bekannt gemacht werden. Die übersichtliche Gestaltung der Website spielt dabei eine wichtige Rolle und ist oft entscheidend für den ersten Eindruck. Häufig finden sich auf der Kanzlei-Homepage allerdings nur Informationen zu Dienstleistungen, aber so gut wie keine zu der Kanzlei als Arbeitgeber. Zunächst sollten sich Kanzleien Gedanken darüber machen, welche Botschaft sie transportieren wollen und vor allem über welche Medien. Auf diesen Überlegungen bauen dann künftige Personalanzeigen auf. Bewerber wollen sich möglichst umfassend über ihren potenziellen Arbeitgeber informieren und je mehr Auswahl ein Bewerber hat, desto wählerischer wird er sein.
Mehr dazu
Mehr DAZU
DATEV wird Sie in den nächsten Monaten mit weiteren Informationen versorgen und Angebote entwickeln, wie Sie Ihre Kanzlei noch attraktiver für künftige Mitarbeiter machen. DATEV-Consulting bietet bereits für die Standortbestimmung als Arbeitgeber Beratungen und Seminare für den Aufbau einer Arbeitgebermarke und zum Personalmarketing an.
Informationen finden Sie unter www.datev.de/ consulting | Personal
E-Mail: consulting@datev.de
Sie haben bereits neue Mitarbeiter eingestellt? Dann haben wir das passende Schulungsangebot für Sie:
Für alle Auszubildenden, Neuanwender und Mitarbeiter, die den beruflichen Wiedereinstieg in Kanzlei und Unternehmen planen, gibt es jetzt die DATEV Neuanwenderausbildung auch als Online-Schulung zu folgenden DATEV-Programmen: Buchführung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro, Jahresabschluss mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro, Lohn mit DATEV LODAS und Lohn mit DATEV Lohn und Gehalt. Jedes dieser Pakete ist in aufeinander aufbauende Module unterteilt. Die Pakete sowie die einzelnen Module können Sie als Dialogseminar online live + auf Abruf oder als Dialogseminar online auf Abruf buchen.
Weitere Infos und Anmeldung unter www.datev.de/ neuanwenderausbildung-online