Das Konzept der Digitalsteuer hört sich nach mehr Steuergerechtigkeit an. Entscheidend ist aber, im Sinne aller digital tätigen Unternehmen eine nachhaltige Lösung zu finden.
Es ist so eine Sache mit der gerechten Sache. Google, Facebook und andere internationale Internetkonzerne erzielen mit ihren Geschäften in Deutschland Gewinne. Besteuert werden diese Gewinne aber hierzulande kaum. Aus steuerrechtlicher Sicht ist das bislang auch in Ordnung. Denn nach international abgestimmten und anerkannten Regeln dürfen Gewinne ausländischer Unternehmen grundsätzlich nur dann im Inland besteuert werden, wenn diese dort eine Betriebsstätte unterhalten. Und das gilt natürlich auch für Internetfirmen, die ihre Produkte grenzüberschreitend und ohne physische Präsenz im Inland anbieten.
Vorschlag aus Frankreich und Deutschland
Trotzdem fühlt es sich für viele nach einer ungerechten Behandlung an, nach einem Steuerschlupfloch, das gestopft werden muss. Aus diesem Grund kursieren seit Längerem Entwürfe für eine Digitalsteuer, deren Befürworter eine internationale Lösung für das ausgemachte Problem bevorzugen. Die Gegner einer solchen Abgabe befürchten dagegen neue Handelskonflikte, könne doch das Prinzip der Umsatzbesteuerung auf andere Branchen ausgeweitet werden.
Und so ist es wenig verwunderlich, dass die europäischen Finanzminister sich nicht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Digitalsteuer einigen konnten. Auch ein Kompromiss, den Deutschland und Frankreich daraufhin vorlegten, scheiterte Mitte März. Diese Digitalsteuer light sah vor, den Umsatz mit Online-Werbeeinahmen mit einem Steuersatz in Höhe von drei Prozent zu belegen. Dieser Kompromissvorschlag ist nun – womöglich endgültig – vom Tisch. Denn in Steuerfragen muss auf EU-Ebene immer noch einstimmig entschieden werden.
Digitalsteuer mit potenziellen Nebenwirkungen
Wie immer im Steuerrecht ist es mit der gerechten Sache also nicht so einfach. Denn zum einen könnte eine solche Digitalsteuer, die hauptsächlich auf US-Konzerne ausgerichtet ist, ganz praktische Auswirkungen auf das deutsche Exportgeschäft haben. So könnte beispielsweise die deutsche Autoindustrie von steuerlichen Gegenreaktionen aus den USA und China getroffen werden. Zum anderen könnte die Digitalsteuer für betroffene inländische Konzerne zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Außerdem lebt das Steuerrecht von allgemeingültigen Regeln – branchen- oder wirtschaftszweigspezifische Lösungen holen den Gesetzgeber schnell wieder ein. Das Gleiche dürfte für nationale Alleingänge in einer international verflochtenen Wirtschaft gelten, wie sie verschiedene EU-Staaten nun planen.
Wichtiger wäre, eine übergeordnete Lösung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu finden. Denn die wahrgenommene Gerechtigkeitslücke bei der internationalen Unternehmensbesteuerung erstreckt sich keineswegs nur auf Internetkonzerne. Dass die europäischen Finanzminister jetzt versuchen wollen, eine gemeinsame Position für eine weitreichende Steuerreform zu finden, ist dafür möglicherweise ein erster Ansatz.
Fotos: Hendrik Schmahl // TarikVision / Getty Images