Für die einen ist es nur Spielgeld, für die anderen die Chance, richtig Schotter zu machen – Kryptowährungen.
Doch schon scheint die Zeit der Goldgräberstimmung vorüber zu sein. Mehr und mehr wird der verborgene Markt um die digitalen Assets reguliert, und was steuerrechtlich bislang eher stiefmütterlich behandelt wurde, gerät verstärkt in den Blick der Finanzverwaltung. Ein Grund mehr für uns, über das Thema zu sprechen, zu klären, wie Bitcoin und Co steuerlich behandelt werden und warum sich Steuerberaterinnen und Steuerberater dafür sensibilisieren sollten.
Redaktionsschluss: 11. März 2024; E-Mail: podcast@datev.de;
Hörer-Telefon: 0800 082 67 82
Lange Rede, kurz und so…
- Kryptowährungen sind per se nicht immer steuerfrei. Bei Privatanlegern greift in der Regel die einjährige Spekulationsfrist.
- Handeln Unternehmen gewerblich mit Bitcoin, gelten andere Regeln. Wenn die Coins betriebliche Einnahmen sind bzw. zum Betriebsvermögen gehören, müssen sie entsprechend behandelt, angegeben und versteuert werden.
- Steuern fallen in Euro und Cent an, nicht in Bitcoin und Co. Für die Berechnung des Gewinns muss prinzipiell der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden.
- Sensibilisieren für das Thema Krypto und Co erleichtert es zu erkennen, ob bei Mandanten habt, die solche Anlagen besitzen und die ihr entsprechend steuerlich bewerten könnt.
- Wenn es mehr Mandanten werden, hilft die Spezialisierung oder die Vernetzung zu spezialisierten Berufskollegen.
Gesprächspartner
Roland Elias, Steuerberater und Youtube-Influencer, SIROC Steuerberatungsgesellschaft
Zum Weiterhören
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Produktion:
Danke an alle, die mit uns gesprochen und uns bei der Produktion unterstützt haben.
Steuern. Mit Recht! Der DATEV-Podcast.
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