Die Arbeitszeiterfassung muss geregelt sein. Denn die Arbeitszeit scheint noch vor dem Arbeitsergebnis das geeignete Kriterium zu sein, wenn es um die Messbarkeit der geleisteten Arbeit geht.
Die einen rufen laut: „zu viel Kontrolle“, die anderen proklamieren: „der Ausbeutung ein Ende“. Irgendwo dazwischen liegt wohl die Wahrheit, wenn es um die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung geht. Nachdem das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden hat, dass Arbeitgeber Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausenzeiten aufzeichnen müssen, heißt das jetzt was? Genau, dass wir über die Arbeitszeiterfassung sprechen – in unserer neuen Podcast-Folge.
Redaktionsschluss: 27. Februar 2023; E-Mail: podcast@datev.de;
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Hörbar Steuern – der DATEV-Podcast
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Unser Podcast-Team Constanze und Carsten
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