BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2353 / 19 / 10010 :005 vom 21.11.2023
Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen