Gesetzgebung - 4. Januar 2024

Steuerliche Entlastungen 2024: Mehr Netto vom Brutto

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 03.01.2024

Bürgerinnen und Bürger werden 2024 bei der Lohn- und Einkommensteuer weiter entlastet – durch höhere Freibeträge, die Anpassung des Steuertarifs und die Erhöhung der Soli-Freigrenze. Davon profitieren 48 Millionen Menschen in Deutschland.

Bereits 2023 sind mit der ersten Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes steuerliche Entlastungen in Kraft getreten. Die zweite Stufe gilt nun seit 1. Januar 2024. Sie sieht für Bürgerinnen und Bürger weitere Verbesserungen vor und hilft dabei, Mehrbelastungen auszugleichen.

Höhere Freibeträge

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt um 696 Euro – von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert.

Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – um 360 Euro von 8.952 Euro in 2023 auf 9.312 Euro. Damit steigt ebenfalls der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen.

Ausgleich der „kalten Progression“

Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der Inflation müssen im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger ankommen und dürfen nicht zu höheren Steuern führen. Deshalb wird der Einkommensteuertarif 2024 angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.

Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

Soli-Freigrenze steigt

Bereits seit Anfang 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen durch eine Anhebung der Freigrenze keinen Solidaritätszuschlag mehr. 2024 steigt die Freigrenze erneut – um 587 Euro von 17.543 Euro auf 18.130 Euro. Das nützt vor allem denjenigen, die bislang aufgrund ihres Einkommens noch nicht oder nicht vollständig vom Soli befreit sind.

Was bedeutet das konkret? Eine Familie mit doppelten Gehalt und zwei Kindern spart 2024 insgesamt 410 Euro Steuern bei einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.667 Euro. Ein Single mit einem Bruttoarbeitslohn von monatlich 2.400 Euro wird um 209 Euro entlastet.

Weitere Erläuterungen und Beispiele finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Quelle: Bundesregierung