Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2022
Angesichts der Preissteigerungen besonders im Energiebereich will die Bundesregierung die Bevölkerung steuerlich entlasten. So sieht der von ihr eingebrachte Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1412) vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem sollen die Entfernungspauschale und der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer angehoben werden.
Der Gesetzentwurf ist gleichlautend mit dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/1333.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 189/2022