BEPS - 25. März 2024

Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.03.2024

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25. März hervorgeht.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 192/2024