BFH, Urteil VII R 55/20 vom 15.11.2022
Leitsatz
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil VII R 55/20 vom 15.11.2022
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quelle: Bundesfinanzhof
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