BFH, Urteil II R 15/18 vom 22.07.2020
Leitsatz
Die Herabsetzung der Gegenleistung i. S. des § 16 Abs. 3 GrEStG ermöglicht keine Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
Quelle: BFH
BFH, Urteil II R 15/18 vom 22.07.2020
Die Herabsetzung der Gegenleistung i. S. des § 16 Abs. 3 GrEStG ermöglicht keine Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
Quelle: BFH
Durch das Jahressteuergesetz 2024 wird ein umstrittener Erlass der Finanzbehörden zur Grundstückszurechnung korrigiert.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO setzt stark auf Tools mit künstlicher Intelligenz. Zahlreiche Anwendungen unterstützen dort bei der täglichen Arbeit – dennoch bleibt...
Heute erzeugen KI-Anwendungen bereits Daten für den Jahresabschluss und Lagebericht. Dabei ist die Verlässlichkeit der Ergebnisse entscheidend für die Akzeptanz.