Körperschaftsteuer - 11. April 2024

BFH zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ im Sinne des § 67 AO

BFH, Urteil V R 28/21 vom 14.12.2023

Leitsatz

  1. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte ‑ und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben ‑ hängen nicht mit dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO).
  2. Zur Anwendung der §§ 64, 67 AO auf Mitarbeitercafeterien, die aus arbeitsrechtlichen Gründen defizitär betrieben werden.

Quelle: Bundesfinanzhof