Körperschaftsteuer - 14. September 2023

BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

BFH, Urteil I R 50/19 vom 07.06.2023

Leitsatz

Der Begriff „Beteiligung“ bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sog. Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.

Quelle: Bundesfinanzhof