Abgabenordnung - 28. April 2022

BFH: Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

BFH, Urteil VII R 15/19 vom 14.12.2021

Leitsatz

  1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i. S. von § 218 Abs. 2 AO.
  2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.

Quelle: BFH