BFH, Beschluss II B 92/21 vom 28.06.2022
Leitsatz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Quelle: BFH
BFH, Beschluss II B 92/21 vom 28.06.2022
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Quelle: BFH
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