Umsatzsteuer - 29. Februar 2024

BFH: Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland) – Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz

BFH, Beschluss XI R 4/20 vom 18.10.2023

Leitsatz

Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht).

Quelle: Bundesfinanzhof