Abgabenordnung - 7. März 2024

BFH: Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO – Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

BFH, Urteil IX R 33/21 vom 12.12.2023

Leitsatz

  1. Art. 78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht.
  2. Maßstab für den Umfang der Ermittlungen im Rahmen einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO sind insbesondere die individuelle Bedeutung der Sache und die Schwere des in Rede stehenden Verstoßes.

Quelle: Bundesfinanzhof