Erbschaft-/Schenkungsteuer - 7. April 2022

BFH: Erbfall nach italienischem Recht

BFH, Urteil II R 39/19 vom 17.11.2021

Leitsatz

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

Quelle: BFH