Einkommensteuer - 7. September 2023

BFH: Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV kein Arbeitslohn

BFH, Urteil VI R 27/20 vom 15.062023

Leitsatz

Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn.

Quelle: Bundesfinanzhof