EU-Steuern - 7. Oktober 2022

Bericht des EU-Parlaments über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 07.10.2022

Am 04.10.2022 wurde im EU-Parlament der Bericht über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie mit großer Mehrheit angenommen.

Mit Blick auf die vielseitigen Veränderungen, die sich durch Kryptowerte und technologische Neuerungen in Steuerangelegenheiten ergeben, fordert das EU-Parlament damit zu einer besseren Koordinierung von Regulierungen zur Besteuerung von Kryptowerten sowie einer zielgerichteteren Nutzung der Blockchain-Technologie gegen Steuerbetrug auf. Die zugrundeliegende Haltung dabei ist, dass Kryptowerte transparent, gerecht und wirkungsvoll besteuert werden sollten.

Forderungen

Grundsätzlich appelliert der Bericht an die Mitgliedstaaten, Gesetzgebung hinsichtlich der Steuern auf Kryptowerte an die technologischen Neuerungen anzupassen und somit ein klares, zukunftsorientiertes Regelwerk zu schaffen. Die EU-Kommission soll dabei alle Möglichkeiten ausschöpfen, koordinierend tätig zu sein und dafür zu sorgen, dass Maßnahmen auch international wasserfest sind.

Zentrale Punkte sind, u. a.:

  • Die Forderung an die EU-Kommission, bestehende Formen der Besteuerung von Kryptowerten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu evaluieren. Ziel soll sein, nach dem „best practice“-Verfahren die effektivsten Wege zu identifizieren.
  • Die Forderung nach einer klaren, breit anwendbaren Definition von Kryptowerten sowie der Frage, wie diese jeweils steuerrechtlich behandelt werden sollen. Die Idee ist, dass durch Leitlinien Einheitlichkeit geschaffen werden kann.
  • Der Hinweis auf die Chancen und Risiken von neuen Technologien wie Blockchain und Distributed-Ledger. Der Bericht betont das Potenzial, welches beispielsweise Blockchain bietet, um Steuerprozesse zu automatisieren. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass diese auch Gefahren für z. B. den Datenschutz mit sich bringen kann. Damit Steuerinformationen und andere Daten in einem gesicherten Umfeld ausgetauscht werden können, hat – laut EU-Parlament – eine zulassungsbeschränkte Blockchain mit eingeschränkter Zulassung von Intermediären im Hinblick auf Steuerverwaltungen große Bedeutung und trägt zur verbesserten Integrität des Systems bei.
  • Die Forderung nach der Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, um Krypto-Assets in den Rahmen zum Informationsaustausch mit aufzunehmen. Die EU-Kommission soll dabei u. a. die künftigen Empfehlungen der OECD zur Meldung von Kryptowerten und die Überarbeitungen des CRS zu berücksichtigen. Die EU-Kommission hat bereits für den 16.11.2022 die Vorlage eines Überarbeitungsvorschlags (sog. DAC 8) angekündigt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel