Abgabenordnung - 26. März 2024

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) – Weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 - S-0062 / 23 / 10005 :002 vom 22.03.2024

Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (BStBl I 2024 S. 12) hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024 (BStBl I S. 177) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert.

  1. In der Regelung zu § 14a AO wird eine neue Nummer 8 angefügt.
  2. Nummer 2.7.2 der Regelung zu § 122 AO wird neu gefasst.
  3. Die Regelung zu § 352 AO wird geändert.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen