EU-Recht - 10. Januar 2024

Virtuelle Welten und generative KI: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.01.2024

Die Europäische Kommission hat zwei Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen zum Wettbewerb in virtuellen Welten und zu generativer künstlicher Intelligenz („KI“) veröffentlicht und mehrere große digitale Akteure um Informationen ersucht.

Margrethe Vestager, für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, sagte: „In den Bereichen virtuelle Welten und generative KI erleben wir zurzeit eine rasante Entwicklung. Wir müssen den Wettbewerb auf diesen neuen Märkten schützen, damit das Wachstum von Unternehmen und die Bereitstellung der besten und innovativsten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beeinträchtigt werden. Wir fordern Unternehmen und Branchenexperten auf, uns über etwaige Wettbewerbsprobleme in diesen Bereichen zu informieren. Gleichzeitig nehmen wir KI-Partnerschaften unter die Lupe, um sicherzustellen, dass sie die Marktdynamik nicht übermäßig verzerren.“

Prüfung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktdynamik

Alle interessierten Kreise sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen und Rückmeldungen über das Wettbewerbsniveau im Zusammenhang mit virtuellen Welten und generativer KI zu geben sowie ihre Erkenntnisse darüber, wie das Wettbewerbsrecht dazu beitragen kann, dass diese neuen Märkte wettbewerbsfähig bleiben. Die Europäische Kommission wird alle eingegangenen Beiträge sorgfältig prüfen. Im Anschluss an diese Prüfung wird die Kommission möglicherweise im zweiten Quartal 2024 einen Workshop veranstalten, um die verschiedenen Perspektiven, die sich aus den Beiträgen ergeben, zusammenzuführen und die Überlegungen fortzusetzen.

Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission einige der Vereinbarungen, die zwischen großen digitalen Marktteilnehmern und Entwicklern und Anbietern von generativer KI geschlossen wurden. Die Europäische Kommission untersucht derzeit die Auswirkungen dieser Partnerschaften auf die Marktdynamik.

Schließlich prüft die Europäische Kommission, ob Microsofts Investition in OpenAI nach der EU-Fusionskontrollverordnung überprüft werden kann.

Nächste Schritte

Interessierte Parteien werden aufgefordert, ihre Antworten auf die Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen bis zum 11. März 2024 einzureichen. Die Aufforderungen sind hier abrufbar.

Quelle: EU-Kommission