EU-Recht - 12. Februar 2024

Verlängerung der Fristen für den Erlass von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Sektoren als auch für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten beschlossen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.02.2024

Rat und EU-Parlament haben am 07.02.2024 eine vorläufige Einigung im Hinblick auf die Verlängerung der Fristen für den Erlass von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für bestimmte Sektoren wie auch für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten erzielt. Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die Umsetzung des ersten ESRS-Pakets vorzubereiten, wird die Frist um zwei Jahre, d. h. bis 30.06.2026, verlängert. Die formelle Annahme steht noch aus.

Hintergrund

In der CSRD ist vorgesehen, dass die EU-Kommission bis 30.06.2024 delegierte Rechtsakte für sektorspezifische ESRS als auch Standards für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten erlässt. Im Rahmen ihres Bürokratieentlastungspaktes, das u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung der Berichtspflichten umfasste, hat die EU-Kommission am 17.10.2023 vorgeschlagen, die Frist um 2 Jahre, zu verlängern.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel