Gesetzgebung - 23. Februar 2024

Verfahrenskommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht künftig elektronisch möglich

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.02.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen.

Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die AfD stimmte gegen das zuvor im Rechtsausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/10408). (…)

Quelle: Deutscher Bundestag – Textarchiv