Berufsstand - 22. Januar 2024

Stellungnahme der BRAK: Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024

BRAK, Mitteilung vom 19.01.2024

Die BRAK hat sich wie bereits in den Vorjahren an der Konsultation der Europäischen Kommission für ihren alljährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten beteiligt.

In ihrem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und Kapitel über alle EU-Mitgliedstaaten sind spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Staat vorgesehen.

In der Stellungnahme der BRAK werden u. a. das System der anwaltlichen Selbstverwaltung, aktuelle rechtspolitische Entwicklungen und die Anwaltschaft betreffende Gesetzgebungsverfahren unter rechtsstaatlichen Aspekten thematisiert. Die BRAK macht sich insbesondere für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses sowie anderer anwaltlicher Kernwerte stark, welche zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann unabdingbar sind.

Darüber hinaus hat die BRAK ihre Position zum Rechtsstaatlichkeitsbericht auch über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), gemeinsam mit anderen europäischen Anwaltschaften, gegenüber der Kommission deutlich gemacht. Die BRAK wird hinsichtlich der weiteren Ausarbeitung des Berichts im Kontakt mit der Kommission bleiben und sich insbesondere im Rahmen eines virtuellen Länderbesuchs mit den zuständigen Stellen austauschen.

Quelle: BRAK